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Lehrermangel in der Pflege: BKSB schlägt in Hessen Alarm

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) warnt vor einem akuten Lehrkräftemangel in der Pflegeausbildung. Seit 2024 bleibt in Hessen mehr als ein Drittel der Lehrstellen an Pflegeschulen unbesetzt, teilt die BKSB-Landesgruppe Hessen mit. Der Verband fordert das Land auf, die Qualifikationsanforderungen für Lehrkräfte zu lockern und zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen.

Foto: AdobeStock/Corri Seizinger

Nach Angaben des BKSB ist die Personalsituation an den Pflegeschulen besonders prekär, die Tendenz sei steigend. Michael Jahn, Mitglied im Vorstand des BKSB und Landesbeauftragter der Landesgruppe Hessen, sieht auch die Umsetzung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI gefährdet. „Zur Umsetzung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI und damit Gewährleistung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung ist eine um 25 Prozent höhere Anzahl an Pflegefachassistenzkräften unabdingbar“, erklärt Jahn. Ohne entsprechendes Lehrpersonal werde dieses Ziel nicht erreicht, weil zu wenig Menschen ausgebildet würden.

Jahn kritisiert die sich abzeichnende Reduzierung der Studienplätze an der Hochschule in Frankfurt am Main. „Selbst mit den derzeitigen Studienkapazitäten in Frankfurt und Fulda ist mit jährlich 6-10 Absolventen eines Pflegepädagogikstudiums die Lücke nicht zu schließen“, so Jahn. Die zusätzlich benötigten Pädagogen für die Ausbildung der Pflegefachassistenten seien dabei noch nicht eingerechnet.

Auch die erhöhten Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte hält der BKSB für einen Fehler. Der Verband habe im Gesetzgebungsverfahren zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung darauf hingewiesen, dass ein pflegepädagogischer Hochschulabschluss auf Masterniveau zwar fachlich wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich sei. „Im Gegenteil stellt diese hohe Qualitätsanforderung nun ein Hemmnis für den Aufbau der dringend benötigten zusätzlichen Ausbildungskapazitäten dar. Der Bachelorabschluss hätte generell genügen müssen“, sagt Jahn.

Das Land Hessen solle nach Auffassung des BKSB dringend von der Möglichkeit des § 8 Absatz 3 PflFAssG Gebrauch machen. Danach könne das Land befristet bis zum 31. Dezember 2035 regeln, inwieweit die geforderte Hochschulausbildung auf Masterniveau nicht oder nur für einen Teil der Lehrkräfte vorliegen muss. Flankierend fordert Jahn die Feststellung der Förderfähigkeit des Bachelor-Studiengangs im hessischen Landesprogramm sowie die Einführung eines Teilzeitstudiums, um weitere Zielgruppen zu erreichen. (ck)