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Pflegerat sieht Fortschritt mit Vorbehalt bei der Personalbemessung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgelegt. Darin bewertet er das im Modellprojekt nach § 8 Abs. 3b SGB XI erprobte Organisationsmodell aus Sicht der Profession Pflege. Der DPR sieht in dem Ansatz einen wichtigen Perspektivwechsel, mahnt jedoch klare Voraussetzungen für die Umsetzung an.
Weg von starren Fachkraftquoten, hin zu einer Versorgung, die sich an Qualifikationen, Kompetenzen, dem Pflegeprozess und der Bezugspflege orientiert: Diesen Wechsel begrüßt der DPR ausdrücklich. Zugleich warnt er davor, den Ansatz grundsätzlich als tragfähige Lösung für den Regelbetrieb zu werten, solange Voraussetzungen in Arbeitsorganisation, Leitungsstruktur, Personalausstattung, digitaler Unterstützung und Bildungsstrukturen fehlen. „Das Ziel unseres Positionspapiers ist es, Orientierung zu geben, da wir uns in der entscheidenden Phase der Umsetzung befinden“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Kein Beweis für ein „überlegendes Modell“
Der DPR erkennt im neuen Instrument Chancen für die Pflegeprofession: mehr fachliche Autonomie, klarere Rollenprofile und eine stärkere Sichtbarkeit pflegerischer Expertise. Die Ergebnisse zeigten zwar die Bedeutung einer besseren Personalausstattung, lieferten aber keinen belastbaren Beweis, dass ein bestimmtes Organisationsmodell überlegen sei. Ein solches könne daher weder vorgegeben noch festgeschrieben werden.
Hohe Anforderungen an die Praxis
Schon die zehn Modelleinrichtungen stießen laut DPR an ihre Grenzen. Die Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation (KubA) ließ sich nur in einzelnen Fokuswohnbereichen stabil erproben. Der DPR warnt vor einem Auseinanderdriften von anspruchsvoller Theorie und praktischer Umsetzung sowie vor einer schleichenden Absenkung der Fachlichkeit und einer Deprofessionalisierung der Pflege. Fehlten qualifizierte Pflegefachassistenzen oder blieben deren Rollen unklar, drohe eine Delegation von Aufgaben ohne gesicherte Qualifikation. Auch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen seien bislang nicht systematisch in das neue Verfahren eingebunden. „Die Umsetzung der neuen Personalbemessung in den Einrichtungen muss pflegefachlich tragfähig sein und die Versorgung sichern“, betont Vogler. „Dafür brauchen wir ausreichend Pflegeassistenz- und Pflegefachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen, eine konsequent bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation, stabile Leitungsstrukturen, eine gute Bildungsinfrastruktur, digitale Unterstützung und eine verlässliche Finanzierung.“
Algorithmus 2.1 als Mindeststandard
Für den DPR ist klar: Eine wirksame Pflegeprozesssteuerung in der stationären Langzeitpflege erfordert eine bundesweit verbindliche Personalbemessung nach dem weiterentwickelten Algorithmus 2.1 des Modellprojekts. Wer darunter bleibe, gefährde die Versorgung und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Der DPR fordert unter anderem, diesen Algorithmus als Mindeststandard zu verankern, eine bundeseinheitliche Umsetzungsstrategie samt Finanzierung zusätzlicher Stellen aufzulegen, die Pflegefachassistenz durch klare Kompetenzen und bundesweite Ausbildungsstrukturen zu stärken sowie weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen mit klaren Rollen in der direkten Versorgung zu verankern. Nicht das Modell entscheide über den Erfolg, so der DPR, sondern das System, in dem es umgesetzt werde.
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