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PKV gegen Pflegekostendeckelung – Heimstiftung hält dagegen

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) warnt vor den Kosten einer weiteren Absenkung der Eigenanteile in Pflegeheimen. Laut einer Analyse würden einkommensstarke Pflegebedürftige überproportional profitieren, während Beitragszahler zusätzlich belastet würden. Die Evangelische Heimstiftung kritisiert diese Haltung scharf und fordert mehr Solidarität statt Angst vor „Erbenschutz“.

"Mir scheint, als wenn die PKV mit Kritik sehr weit weg ist von der Lebenswirklichkeit alter Menschen. Denn sonst würden sie wissen, was ein Pflegeheim kostet und dass die durchschnittliche Rente selbst dann nicht ausreicht, wenn die Pflegeversicherung alle Pflegekosten übernehmen würde", kontert Bernhard Schneider, Geschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Foto: Evangelische Heimstiftung

Nach Einschätzung des PKV-Verbands gehören die Pflegezuschüsse, die seit 2022 gelten, zu den teuersten Sozialreformen der vergangenen Jahre. Sie sollen Pflegebedürftige entlasten, führen laut Verband aber zugleich zu steigenden Ausgaben der Sozialversicherung. Bereits im ersten Jahr beliefen sich die Kosten laut IGES-Institut auf 3,6 Milliarden Euro – deutlich mehr als ursprünglich vom Bundesgesundheitsministerium erwartet. 2024 betrugen sie 6,4 Milliarden Euro, bis Ende der Legislaturperiode könnten sie auf 9,4 Milliarden Euro jährlich anwachsen.

Pflegeversicherung als Vermögensschutz?

Die Pflegeversicherung finanziere damit „faktisch den Vermögensschutz wohlhabenderer Pflegebedürftiger“. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) könnten sich die Entlastungseffekte bei einer Deckelung der Eigenanteile auf bis zu 112.000 Euro über fünf Jahre summieren. Damit werde die Solidargemeinschaft über Gebühr belastet, während Geringverdiener den Erhalt fremden Vermögens mitfinanzierten.

Das WIP warnt: Eine Deckelung der Eigenanteile sei „weder effizient noch gerecht“. Sie führe zu Mitnahmeeffekten und belaste die beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft. Stattdessen sollten gezielte Hilfen für tatsächlich Bedürftige eingeführt werden, die nicht auf Vermögen zurückgreifen können.

Heimstiftung kontert mit Solidaritätsargument

Die Evangelische Heimstiftung reagiert mit deutlicher Kritik auf die Aussagen des PKV-Verbandes. In einem Zwischenruf wirft Geschäftsführer Bernhard Schneider der PKV vor, „tief in die Mottenkiste zu greifen“ und die Idee der Solidarversicherung zu missverstehen. „Wer Pflegebedürftige zwingt, sein Erspartes aufzubrauchen und zum Sozialamt zu gehen, hat dieses Prinzip nicht verstanden“, schreibt er.

Schneider betont, Sozialversicherungen seien gerade dafür da, soziale Risiken gemeinschaftlich abzufedern, um den lebenslangen Standard im Alter zu sichern. Er vergleicht die Situation mit der Krankenversicherung: „Bei einer Krankenhausbehandlung wird doch auch nicht auf das Vermögen zugegriffen.“ Der von der PKV beklagte „Vermögensschutz“ sei daher kein Erbenschutz, sondern Ausdruck des solidarischen Prinzips.

Auch der oft zitierte „Sockel-Spitze-Tausch“, bei dem die Pflegeversicherung höhere Leistungen übernimmt und Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil tragen, sei überfällig. Denn Pflegekosten dürften nicht in die Armut führen. „Die PKV ist weit weg von der Lebenswirklichkeit alter Menschen“, so Schneider weiter.

Zukunft der Pflege zwischen Sozialstaat und Eigenverantwortung

Die PKV hält dagegen, dass das deutsche Pflegesystem grundsätzlich als „Teilkasko-Modell“ ausgelegt sei: Es garantiere Leistungen, lasse aber Verantwortung und Vorsorge beim Einzelnen. Mehr staatliche Zuschüsse bedeuteten höhere Sozialbeiträge und gefährdeten Arbeitsplätze. Eine pauschale Eigenanteilsbegrenzung sei kein sozial gerechter Weg, so der Verband. Die zur Stabilisierung der Pflegeversicherung eingesetzte Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ solle vielmehr prüfen, wie das Teilleistungssystem durch freiwillige, kapitalgedeckte Zusatzversicherungen ergänzt werden könne.

Die Heimstiftung plädiert hingegen für eine Weiterentwicklung des Solidarprinzips. Sozialpolitische Ziele dürften nicht mit dem Argument der Kosten ausgebremst werden. Auch in anderen Sozialversicherungen werde niemand gezwungen, sein Vermögen zu verbrauchen, bevor er Leistungen erhalte.