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Sozialhilfe-Reform gefordert: Pflegeheime warten monatelang auf Zahlungen
Bundesweit stehen Pflegeeinrichtungen vor Liquiditätsproblemen, weil Sozialhilfeträger Anträge auf „Hilfe zur Pflege“ nur schleppend bearbeiten. In Heilbronn musste ein Heim symbolisch einen Bewohner kündigen, nachdem über ein Jahr lang keine Kostenübernahme erfolgte. Kommunalverbände schlagen nun Pauschalen statt Einzelfallprüfungen vor.
Die Lage spitzt sich zu: Die BFR Spiegelberg GmbH, Betreiberin eines Pflegeheims mit 42 Plätzen, sah sich gezwungen, einem Bewohner den Heimvertrag zu kündigen, weil das Landratsamt Heilbronn einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ über zwölf Monate nicht bearbeitete. Wie Geschäftsführer Alexander Flint gegenüber care konkret mitteilte, wurde am 15. Juli symbolisch der Koffer des Bewohners am Landratsamt abgegeben. „Kleine Überraschung: niemand wollte ihn übernehmen“, so Flint. Die Kostenzusage traf überraschenderweise am selben Tag ein. „Dem Bewohner geht es natürlich gut und er lebt noch bei uns“, so Flint.
Laut der Pflegeeinrichtung sei dies kein Einzelfall: Bei sechs weiteren Bewohnern stünden Kostenübernahmen seit Monaten aus. Die finanziellen Belastungen erreichen fünfstellige Beträge. „Was wir aktuell erleben, ist keine bürokratische Verzögerung mehr – es ist eine systematische Aushöhlung des pflegerischen Versorgungsnetzes“, kritisiert die Geschäftsleitung.
Kommunen fordern Systemwechsel bei Sozialhilfe
Angesichts der Problematik sprechen sich Kommunalverbände für grundlegende Änderungen aus. „In der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Stufen, in die die Bedürftigen eingeordnet werden und nach denen sich die Unterstützung bemisst. Wir sollten auch bei der Sozialhilfe Pauschalen einführen“, sagte André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, laut Berichten der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Ursula Krickl, Referatsleiterin für Soziales beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, bestätigte gegenüber care konkret diese Position: „Der individuelle Bedarfsdeckungsgrundsatz im SGB XII müsste zurückgeführt werden. Stattdessen sollten strukturelle und systemische Lösungen wie Budgets und institutionelle Förderung stärker geprüft werden.“ Ob diese Vorschläge im Rahmen der eingesetzten Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ oder der noch einzusetzenden Kommission zur Sozialstaatsreform aufgegriffen werden, sei jedoch ungewiss, so Krickl.
Trägerverband fordert verbindliche Verfahren
Thomas Knieling, Geschäftsführer des privaten Trägerverbandes VDAB, betont die Dringlichkeit einer Lösung: „Das Problem stark verzögerter Verfahren bis zur Auszahlung der ‚Hilfe zur Pflege‘ durch Sozialhilfeträger besteht schon jahrelang. Pflegeeinrichtungen kommen weiterhin in wirtschaftliche Bedrängnis.“
Knieling fordert „eine bundesweit verbindliche Verfahrensweise, die klare Fristen und standardisierte Abläufe festlegt“. Zumindest müssten für die Übergangszeit Vorschüsse schnell ausbezahlt werden, um die Liquidität von Pflegeeinrichtungen nicht weiter zu gefährden.
Die Spiegelberg GmbH schließt sich dieser Forderung an und verlangt eine gesetzlich verbindliche Bearbeitungsfrist für Sozialhilfeanträge sowie ein sofort wirksames Zwischenfinanzierungsmodell für betroffene Einrichtungen.
Von Steve Schrader
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