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Pflegeheim kündigt Bewohner nach ausbleibender Sozialhilfe – Kritik an Landratsamt Heilbronn

Weil das Sozialamt Heilbronn seit über einem Jahr die Bearbeitung eines Sozialhilfeantrags versäumt, musste die BFR Spiegelberg GmbH einem Bewohner die Kündigung aussprechen. Die Pflegeeinrichtung sieht sich zu dem Schritt gezwungen, da sie die Heimkosten auf Dauer nicht vorfinanzieren kann. Die Geschäftsleitung warnt vor einem strukturellen Problem, das die Existenz vieler Heime bedroht.

Symbolisch wurde der Koffer des Bewohners an einer Tür des Landratsamts Heilbronn abgegeben. Foto: Alexander Flint

Die BFR Spiegelberg GmbH, Trägerin einer stationären Pflegeeinrichtung mit 42 Plätzen, hat einem Bewohner den Heimvertrag gekündigt, nachdem über zwölf Monate Pflegeleistungen nicht bezahlt wurden. Grund sei die seit Juli 2024 ausstehende Bearbeitung eines Antrags auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt des Landkreises Heilbronn. Die Entlassung des Bewohners in die Obhut des Landratsamts war laut Pressemitteilung des Trägers für den 15. Juli geplant – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer. Wie care konkret von Geschäftsführer Alexander Flint erfahren hat, wurde allerdings tatsächlich nur symbolisch der Koffer des Bewohners dort abgegeben. „Kleine Überraschung: niemand wollte ihn übernehmen“, so Flint. „Dem Bewohner geht es natürlich gut und er lebt noch bei uns.“ Die Kostenzusage des Sozialamt sei ebenfalls überraschenderweise am 15. Juli eingetroffen.

Zuvor hatte das Amt laut Pressemitteilung trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung nicht reagiert. Die Bearbeitungszeit sei nicht mehr tragbar, erklärte Flint. Die monatliche Rente des Bewohners liege unter 2.000 Euro, das Vermögen sei aufgebraucht. Die Einrichtung habe die Leistungen dennoch über ein Jahr lang vorfinanziert.

Laut Spiegelberg GmbH sei dies kein Einzelfall: Bei sechs weiteren Bewohnern stünden Kostenübernahmen durch das Amt seit Monaten aus. Die finanzielle Belastung summiere sich auf fünfstellige Beträge. Die Geschäftsleitung kritisiert: „Was wir aktuell erleben, ist keine bürokratische Verzögerung mehr – es ist eine systematische Aushöhlung des pflegerischen Versorgungsnetzes.“

Die Pflegeeinrichtung fordert eine gesetzlich verbindliche Bearbeitungsfrist für Sozialhilfeanträge sowie ein sofort wirksames Zwischenfinanzierungsmodell für derartige Fälle. Mit ihrer Forderung sind die Betreiber der Einrichtung nicht alleine. Jüngst hatten sogar Kommunen die Einzelfallentscheidungen bei Sozialhilfe infrage gestellt.