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Pflegekammer NRW fordert Arbeitgeber zur Meldung von Pflegefachkräften auf
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen kontaktiert derzeit rund 12.000 Arbeitgeber im Gesundheitswesen, um sie daran zu erinnern, ihrer gesetzlichen Meldepflicht für Pflegefachkräfte nachzukommen. Eine fristgerechte Registrierung ist auch für die ab 2026 beginnende Beitragserhebung relevant.
Laut Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW, müssen Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste gemäß Heilberufsgesetz im ersten Schritt alle bei ihnen beschäftigten Pflegefachpersonen an die Kammer melden. In einem zweiten Schritt sind die Pflegekräfte selbst verpflichtet, ihre Daten zu vervollständigen und ihre Berufsurkunde einzureichen.
„Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen entsprechend einzufordern, und haben bei Nicht-Einhaltung der Melde-Pflicht sogar Sanktionsmöglichkeiten. Davon wollen wir aber möglichst keinen Gebrauch machen, weshalb wir so intensiv und kooperativ auf die Arbeitgebenden zugehen“, erklärt Galuszka. Im Ernstfall könnten sonst nämlich Strafen von 50.000 bis 200.000 Euro auf eine Einrichtung zukommen. Die bisherige Response der Arbeitgebenden verlief aber positiv.
Im Zuge der Meldung empfiehlt die Pflegekammer NRW den Einrichtungen, ihre Pflegefachpersonen über die Pflegekammer aufzuklären. „Dabei bieten wir jegliche Form der Unterstützung an, sei es in Form von Informationsbroschüren, Online-Angeboten oder Vorträgen. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden ist uns äußerst wichtig“, so Galuszka.
Die fristgerechte Registrierung ist auch für die ab 2026 beginnende Beitragserhebung relevant. Nach Angaben der Pflegekammer NRW soll der monatliche Beitrag bei etwa 1,60 Euro pro Mitglied liegen, was einem Jahresbeitrag von 19 Euro entspricht. Die endgültige Beitragsordnung wird voraussichtlich Ende 2025 vom Finanzausschuss beschlossen. Bis dahin wird die Kammer durch das Land NRW finanziert.
Mehrheit der Meldungen aus stationärer Langzeitpflege
Die bisherige Auswertung der kontaktierten Einrichtungen zeigt laut Pflegekammer, dass knapp die Hälfte der Rückmeldungen (49 Prozent) aus stationären Pflegeeinrichtungen stammt. Ambulante Dienste machen etwa 31 Prozent aus, Kliniken rund 5 Prozent. Die restlichen 15 Prozent verteilen sich auf teilstationäre Einrichtungen, Bildungszentren, Zeitarbeitsfirmen, Hospize und Dialysezentren.
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