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48.000 Unterschriften gegen Abschiebung von Pflegekräften – besteht Hoffnung?

Zehn kolumbianischen Beschäftigten eines Pflegeheims in Wilstedt (Niedersachsen) droht die Abschiebung. Angehörige der Bewohner haben eine Petition gestartet. Zehntausende haben bereits unterzeichnet. Das niedersächsische Innenministerium spricht von einer „äußerst misslichen Lage“.

Zehn Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung sollen abgeschoben werden. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Foto: Adobe Stock/ Coloures-Pic

Eine Online-Petition gegen die drohende Abschiebung von Beschäftigten eines Pflegeheims in Wilstedt (Landkreis Rotenburg in Niedersachsen) haben innerhalb weniger Tag fast 48.000 Menschen unterzeichnet. Die Petition war am 14. November von Angehörigen der Bewohner des auf Demenzerkrankungen spezialisierten Heims gestartet worden. Das Thema treibe viele Menschen um, sagte Heimbetreiber Tino Wohlmacher: „Wir haben in ein Wespennest gestochen.“

Gefahr durch drohende Abschiebung

Zehn kolumbianischen Beschäftigten, neun Pflegekräften und einer Reinigungskraft, droht wegen abgelehnter Asylanträge die Abschiebung. Dadurch sei der Betrieb des Heims in Gefahr, so Wohlmacher. Insgesamt arbeiten in dem Haus 40 Beschäftigte, belegt sei es aktuell mit 45 Bewohnern. Es sei weiter unklar, wie es mit den kolumbianischen Mitarbeitenden weitergehe.

Asylanträge von Kolumbianer: innen oft abgelehnt

Das niedersächsische Innenministerium verwies darauf, dass ausländische Staatsangehörige, die kein Recht auf Asyl und auch keine andere aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive haben, gesetzlich zur Ausreise verpflichtet sind. Wenn sie nach Ablauf der Frist nicht freiwillig ausreisen, seien die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, die Abschiebung einzuleiten.

Bei Asylanträgen von kolumbianischen Staatsangehörigen sei die Anerkennungsquote verschwindend gering. Für kolumbianische Staatsangehörige sei es daher zielführender, sich vom Herkunftsland heraus um einen Aufenthaltstitel im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung zu bemühen. „Niedersachsen ist grundsätzlich sehr daran interessiert, ausländische Fachkräfte aufzunehmen, wenn sie auf legalem Wege nach Deutschland kommen“, hieß es. Für Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

Ministerium spricht von misslicher Lage und prüft

Im Fall des Heims in Wilstedt sprach der Sprecher von einer „äußerst misslichen Lage“. Das Innenministerium stehe im Kontakt mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, um die rechtlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Einzelfällen und mögliche Handlungsoptionen zu klären.

Der Wechsel von einem bisherigen „Asylaufenthalt“ zu einem „Arbeitsaufenthalt“ ist in Deutschland nur unter bestimmten Umständen möglich. Seit November 2023 können Asylbewerber, die vor dem 29. März
2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot haben, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen – wenn sie ihren Asylantrag zurücknehmen. Ob dies eine Möglichkeit für die betroffenen Beschäftigten sein könnte, war zunächst unklar.

Eine kurzfristige Abschiebung der Beschäftigten ist dem Ministerium zufolge derzeit nicht geplant. Eine Mitarbeiterin des Heims bestätigte, dass die aus Kolumbien stammenden Beschäftigten noch dort arbeiten.

Passend dazu: Ohne ausländische Beschäftigte ist die Pflege in Deutschland nicht mehr zu stemmen. Das machte kürzlich das sächsische Sozialministerium deutlich.