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Pflegekompetenzgesetz: Think Tank fordert Nachbesserungen

Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben begrüßt im Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz Fortschritte bei der Stärkung der Pflege, sieht jedoch weiterhin erheblichen Korrekturbedarf.

Pflegerechtler Prof. Dr. Thomas Klie
"Pflege darf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf leider immer noch nicht alles, was sie kann", kritisiert Professor Thomas Klie, Initiator des TT VA. Foto: Jan Deichner

Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Pflegekompetenzgesetzes sowohl Fortschritte als auch Schwachstellen der geplanten Regelungen analysiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Eigenständigkeit und Kompetenzen der Pflegeberufe zu stärken. Während einige Aspekte des Entwurfs begrüßt werden, fordert der TT VA weitere Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die erweiterte Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen.

Think Tank kritisiert fehlende Eigenständigkeit der Pflege

Professor Thomas Klie, Initiator des TT VA, betont, dass die Pflegeberufe nach dem aktuellen Gesetzentwurf immer noch nicht alles dürften, was sie können. Besonders kritisch sieht der Think Tank, dass die erweiterte Heilkundeausübung weiterhin an ärztliche Diagnosen und Indikationsstellungen gebunden bleibt. Diese Abhängigkeit von der ärztlichen Beurteilung wird als Ausdruck eines „unverständlichen Grundmisstrauens gegenüber pflegerischer Kompetenz“ gewertet. Klie fordert in diesem Zusammenhang mehr Mut vom Gesetzgeber, um die Eigenständigkeit der Pflegeberufe weiter zu stärken und die ärztliche Entlastung voranzutreiben.

Positiver Schritt: Pflegeaufgaben im Leistungsrecht verankert

Trotz dieser Kritik sieht der TT VA in dem Entwurf auch positive Ansätze. Besonders gewürdigt wird, dass die seit 2020 den Pflegefachpersonen vorbehaltenen Aufgaben nun auch im Leistungsrecht verankert werden. Ein wichtiger Fortschritt sei zudem, dass diese Regelungen nicht nur im SGB XI, sondern auch im SGB V greifen. Hervorzuheben sei hierbei die Einführung des neuen § 15a im SGB V, der die Pflegeprozesssteuerung als zentrale Aufgabe der Fachpflege bestätigt und diese mit den heilkundlichen und erweiterten heilkundlichen Aufgaben verknüpft. Zudem wird die Ergänzung des § 4 im Pflegeberufegesetz als wichtige Maßnahme gesehen, da dadurch die Planung der Pflege explizit zu den Vorbehaltsaufgaben der Pflegeberufe gezählt wird.

Erweiterte Heilkunde: Mehr Kompetenzen, aber weiterhin Einschränkungen

Professor Andreas Büscher, ebenfalls Mitglied des TT VA, hebt die positiven Ansätze im Bereich der erweiterten Heilkundeausübung hervor. Er lobt die Überwindung der bisherigen thematischen Einschränkungen und die Berücksichtigung des jeweiligen Kompetenzniveaus der Pflegekräfte. Dennoch sieht Büscher weiteren Handlungsbedarf, vor allem bei der Einbeziehung unabhängiger pflegewissenschaftlicher Expertise in die zukünftige Entwicklung von Konzepten und Regelungen zur erweiterten Heilkundeausübung.

Kritik an Regelungen für gemeinschaftliche Wohnformen

Neben diesen positiven Aspekten äußert der Think Tank auch deutliche Kritik an den Regelungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen. Professor Klie warnt, dass durch den Gesetzentwurf faktisch ein „dritter Sektor“ geschaffen wird, der die Vielfalt neuer Wohn- und Pflegeformen einschränken könnte. Besonders ambulant betreute Wohngemeinschaften seien von diesen Regelungen betroffen und würden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen in eine nachteilige Position gedrängt. Klie fordert daher dringend Korrekturen, insbesondere durch eine Anhebung des Wohngruppenzuschlags, um die Existenz dieser beliebten und unterstützten Wohnformen nicht zu gefährden.

Lob für Öffnung der Präventionsleistungen für Häusliche Pflege

Auf der positiven Seite begrüßt der Think Tank die geplante Öffnung der Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld. Professor Frank Weidner, Mitglied des TT VA, hebt hervor, dass dies eine wichtige Maßnahme sei, um die berufliche Pflege auch als gesundheitsfördernde und präventive Disziplin zu stärken. Die hier vorgesehene aktive Rolle der Pflegefachpersonen und des Medizinischen Dienstes wird als richtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen bewertet.