News

bad: Kontrahierungszwang muss bestehen bleiben

Die AOK will den Kontrahierungszwang bei Versorgungsverträgen abschaffen. Der bad kritisiert das scharf.

Kapp_Andrea_bad_2011.jpg
Die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) Andrea Kapp kritisiert das Positionspapier. Foto: bad

Würde der Kontrahierungszwang bei Versorgungsverträgen von Pflegeeinrichtungen aufgehoben, wie im Positionspapier des Bundesverband der AOK gefordert, könnten Pflegekassen den Pflegebetrieben die Zulassung zur Leistungserbringung auch dann verwehren, wenn diese alle Voraussetzungen erfüllen. Das schreibt der bad in einer aktuellen Mitteilung und kritisiert das scharf.

Für die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) Andrea Kapp ist diese Forderung der größten deutschen Krankenkasse eine Gefährdung für eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen: „Zur Bewältigung der immensen Herausforderungen, die der Pflege durch den demografischen Wandel zukünftig bevorstehen werden, sind Neugründungen von Pflegeeinrichtungen essenziell. Eine Grundvoraussetzung dafür ist ein gründerfreundliches Klima. Durch eine Abschaffung des Kontrahierungszwangs schafft man aber genau das Gegenteil und erschwert Existenzgründungen auf massive Weise. Welcher Unternehmer will denn schon das Risiko eingehen, Arbeitsverträge mit Beschäftigten einzugehen, ohne zu wissen, ob er eine Zulassung erhält und Einnahmen erwirtschaften kann?“

Was ist mit der Berufsfreiheit?

Zudem sei eine Abschaffung des Kontrahierungszwangs aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel höchst problematisch: „Die Berufsfreiheit ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert. Ein Auswahlermessen der Pflegekassen würde dieses Grundrecht erheblich einschränken.“ Bislang garantiert der Kontrahierungszwang, dass Pflegedienste und -einrichtungen zugelassen werden müssen, wenn sie die in den Paragraphen 71 und 72 des elften Sozialgesetzbuchs genannten Kriterien erfüllen.

Als bedenklich sieht Kapp die vom AOK-Bundesverband vorgeschlagene Alternative zum Kontrahierungszwang an: die Bedarfs- und Sorgestrukturplanung. Diese existiere bisher nur auf dem Papier. Es sei überhaupt nicht abzusehen, wie lange die Entwicklung einer solchen Planung dauern werde.