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AOK-Bundesverband: Leistungsrecht völlig neu strukturieren
Die getrennte Finanzierung von ambulanter und stationärer Pflege soll ein Ende haben, fordert der AOK-Bundesverband.
Der AOK-Bundesverband plädiert für grundlegende Strukturreformen in der Pflege. In einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier fordert die AOK unter anderem die Aufhebung der getrennten Finanzierung von ambulanter und stationärer Pflege, mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte und eine stärkere Rolle der Prävention von Pflegebedürftigkeit.
Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung erschwere heute „eine passgenaue und individualisierte Gestaltung“ der Pflege, heißt es in dem Positionspapier. Nötig sei eine generelle Neuordnung des Leistungsrechts. Die AOK sprach sich dafür aus, die ambulante und stationäre Trennung innerhalb der Pflegeversicherung aufzuheben. Es „soll unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (Setting), aber abhängig vom Pflegegrad, ein Anspruch auf ein Basisbudget (Geldleistung) und ein Sachleistungsbudget bestehen. Bei ausschließlich informeller Pflege soll ein verpflichtendes Case-Management aus einer Hand eingeführt werden“, heißt es darin.
Die Kompetenzen von Pflegekräften müssten besser genutzt werden, dies sei eine Chance für einen niedrigschwelligen Zugang zur Medizin, heißt es in dem Papier weiter. In der Diskussion um die Ausweitung von Kompetenzen von Pflegekräften stehen beispielsweise die selbstständige Gabe ausgewählter Medikamente oder die Verlängerung von Rezepten. Ziel muss laut dem Positionspapier zudem das Prinzip „Prävention vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Pflege“ sein. Es brauche „Ansätze zur Vermeidung, Verzögerung und Milderung von Pflegebedürftigkeit“.
Der AOK-Bundesverband wiederholte Forderungen, die Bundesländer müssten „ihrer finanziellen Verantwortung für die Investitionskosten für die pflegerische Infrastruktur nachkommen“. Die Länder hätten die Aufgabe, die bisher den pflegebedürftigen Menschen aufgebürdeten Investitionskosten vollständig selbst zu tragen.
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