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Hitzeschutzempfehlungen für Pflegeeinrichtungen und Kliniken vorgestellt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens Bundesempfehlungen für den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgelegt.

Kaum Hitzeschutz in Pflegeheimen
Pflegebedürftige Menschen sind durch Hitze besonders gefährdet, aber auch Mitarbeitende in der Pflege erfahren durch hohe Temperaturen eine zusätzliche Belastung. Foto: Adobe Stock/ Jenny Sturm

„Der Klimawandel wird Hitzeschutz zu einem Dauerproblem machen. Darauf muss Deutschland systematisch vorbereitet werden. Sonst sterben in jedem Sommer tausende Bürger unnötigerweise. Somit müssen wir uns an den Klimawandel anpassen und ihn gleichzeitig bekämpfen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

Geschützt werden sollen laut Meldung des BMG insbesondere vulnerable Gruppen, die vor allem von den Folgen hoher Temperaturen betroffen sind. „Neue Informationsangebote zum gesundheitlichen Hitzeschutz auf kommunaler Ebene runden die Empfehlungen ab“, heißt es weiter.

Maßnahmen für Bewohner:innen und Mitarbeitende wichtig

Lauterbach am 24. Mai in der Fortschrittskonferenz zum Hitzeschutzplan für Gesundheit unter anderem die Hitzeschutzempfehlungen des Qualitätsausschuss Pflege vorgestellt. Als Experte hatte Claus Bölicke, Geschäftsführender Vorstand im Verein „Qualitätsausschuss Pflege“ und Leiter der Abteilung Gesundheit, Alter und Behinderung beim AWO Bundesverband, bei der gemeinsamen Pressekonferenz die Notwendigkeit von Hitzeschutzmaßnahmen in der Pflege erläutert. „Die Empfehlungen des Qualitätsausschuss Pflege geben hier konkrete Strategien und Konzepte vor, damit Menschen in Pflegeeinrichtungen – und zwar sowohl Bewohnende als auch Mitarbeitende – vor zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen geschützt werden“, sagt Bölicke laut Pressemeldung der Arbeiterwohlfahrt.

Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen

Die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ wurde auf Initiative des BMG durch den Qualitätsausschuss Pflege beschlossen und sind vom 28. März dieses Jahres. Empfohlen werden unter anderem:

  • Erstellung individueller Hitzeschutzpläne und Benennung einer verantwortlichen Person für den Hitzeschutz.
  • Anmeldung zum Newsletter des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes.
  • Ausreichende Sensibilisierung der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen.
  • Vor und während der Hitzeereignisse sollten Pflegeeinrichtungen und -dienste u.a.: Einrichtungen abdunkeln und  Kühl-Zonen einrichten, Wasser-, Wäsche-, Bedarfsartikel- und Hilfsmittelvorräte überprüfen, Pflegebedürftige Personen, Angehörige und Mitarbeitende umfassend aufklären, Pflegebedürftige hinsichtlich hitzebedingter Symptome verstärkt beobachten.

Die Bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und –diensten finden Sie hier.

Das Konzept für die Umsetzung einer Kommunikationsstrategie und Kommunikationsleitfäden zu fünf ausgewählten Risikogruppen (Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose) ist hier abrufbar.