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DBfK sieht großes Potenzial im Pflegekompetenzgesetz

Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), sieht im Pflegekompetenzgesetz eine Möglichkeit zur dringend benötigten Verbesserung der Versorgung.

Bernadette Klapper, DBFK Bundesgeschäftsführerin
DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper. Foto: DBfK

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das geplante Pflegekompetenzgesetz, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen will. „Das Pflegekompetenzgesetz ist richtig, um die Versorgung zu verbessern und die Profession zu stärken“, sagte Geschäftsführerin Bernadette Klapper anlässlich eines Fachgesprächs am 20. März im Bundesgesundheitsministerium.

Klapper hob hervor, dass das Gesetz die Möglichkeit bietet, die Heilkundeausübung in den Bereichen Diabetes, Demenz und Wundversorgung zu erweitern und damit eine überfällige Entwicklung voranzutreiben. Zudem sei die Übertragung der Pflegebegutachtung an die betreuenden Pflegefachpersonen ein richtiger Schritt, der sowohl Bürokratie als auch Doppelprozesse reduzieren könne. Sie mahnte jedoch an, dass die Rollen und Kompetenzen akademisch ausgebildeter Pflegekräfte, wie etwa Advanced Practice Nurses oder Community Health Nurses, zeitnah ausgebaut werden müssten. „Die Verschiebung dieser wichtigen Maßnahme zur Sicherung der Versorgungsqualität auf einen späteren Zeitpunkt sehe ich kritisch“, so KlapperDes Weiteren äußerte Klapper die Notwendigkeit einer berufsständischen Vertretung für die Pflegeprofession, um eine aktive Mitbestimmung und -gestaltung im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Abschließend betonte Klapper die Dringlichkeit einer mutigen und zügigen Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Zeit für grundlegende Veränderungen sei gekommen, so Klapper, und es bedürfe eines entschlossenen Handelns.

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