Blog

Neu- und Umbau: Was Sie bei Architekten beachten sollten

Beim Neubau oder Umbau von Pflegeheimen und anderen Wohnformen sollten die Bedürfnisse der Senioren im Vordergrund stehen. Manche Architekten setzen jedoch andere Schwerpunkte. Durch das Urheberrecht ist es hinterher schwer, Änderungen vorzunehmen.

Gundolf Meyer-Hentschel
Gundolf Meyer-Hentschel ist Inhaber des Meyer-Hentschel Instituts, das sich seit über 20 Jahren mit vielen Facetten des demografischen Wandels beschäftigt. Foto: R. Kraus

Von Gundolf Meyer-Hentschel

In den Jahren 2021 und 2022 wurden in Deutschland 128 bzw. 107 stationäre Pflegeeinrichtungen neu eröffnet. Anfang 2023 befanden sich 410 neue Objekte für Betreutes Wohnen im Bau und weitere 487 in Planung. Im Idealfall sollte das Ziel sein, Häuser zu schaffen, die ein maximal altersgerechtes Umfeld bieten. Bewohner, die sich rundum wohl fühlen, sind „pflegeleichter“ und verursachen weniger Personalkosten. Zusätzlich geht es darum, Häuser zu schaffen, die ein maximal ergonomisches Umfeld für das Personal bieten. Dies kann Arbeitszufriedenheit und Motivation fördern. Es empfiehlt sich, diese Zielsetzungen explizit mit dem Architekten zu vereinbaren.

„Aber es gibt doch Bauvorschriften und Normen für Altenheime“
Ja, die gibt es, z.B. die HeimMindBauV, verschiedenste DIN Normen zum barrierefreien Bauen usw. Aus meiner Sicht regeln diese Vorschriften Mindestanforderungen, weitergehende psychologische Anforderungen eines Bauwerks und die Bedürfnisse des Personals sind darin kaum enthalten. Es geht um viel mehr als die Einhaltung von Vorschriften und Normen. Es geht darum, die „extra mile“ zu gehen, wenn man im Wettbewerb mithalten will. In verbalen Statements werden die Bedürfnisse von Bewohnern sowie die Anregungen und Wünsche von Pflegekräften zwar grundsätzlich ernst genommen, aber in der praktischen Ausführung bleiben sie oft auf der Strecke. Das fertige Werk ist in vielen Fällen ästhetisch beeindruckend, aber – nur wenn man Glück hat – auch durchgehend funktionell. Hatte man kein Glück, ergeben sich in den ersten Monaten der Nutzung viele Fragen, z.B. die folgenden realen Fälle. Vielleicht haben Sie auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Die Realität: Was man in Seniorenimmobilien so erlebt
Fünf Fallbeispiele:

  1. Weshalb wurde der Fussboden in den Bädern der Bewohner in kleinformatigem Mosaik (mit unendlichen Fugen) gestaltet? Wer da täglich arbeitet, weiß, was ich meine.
  2. Wieso wird in einer Pflegeeinrichtung ein „Wellness-Bad“ mit einer Badewanne eingerichtet, in die keiner der dortigen Bewohner einsteigen kann und – falls es mit viel Mühe und Ängsten doch gelingen sollte -, schon gar nicht wieder aussteigen kann? Geplant und umgesetzt übrigens von einem Architekten, der sich als Spezialist für Pflegeimmobilien bezeichnet. Lassen Sie sich also nicht von „selbst erteilten Qualifikationen“ täuschen.
  3. Warum wurde für den Flur im Bewohnerbereich ein Bodenbelag mit farbig unruhigem Wellenmuster gewählt? Sieht hübsch aus, erzeugt allerdings bei alten Menschen Unsicherheit bis Schwindel. Für die Pflegekräfte war dies eine schlüssige Erklärung, warum manche Bewohner nach Verlegen dieses neuen Bodenbelags nicht mehr so gerne ihr Zimmer verlassen.
  4. Warum wurden die beiden untersten Stufen einer Treppe in schwarz gestaltet? Da hat wohl ein Unwissender vermutet, dass dies als Markierung hilfreich sein könnte. Tatsache ist aber das Gegenteil: die Bewohner haben Angst, in ein schwarzes Loch zu fallen und weigern sich, diese Treppe zu benutzen. Übrigens fühlt sich auch das Pflegepersonal auf dieser Treppe nicht wohl. Es wurde ihnen aber von Architektenseite aus untersagt, etwas an diesem Werk zu ändern. Grundlage dafür ist das Urheberrecht des Architekten.
  5. Warum werden Bewohner und Personal im Regen nass, wenn sie von einem Gebäude in ein anderes wechseln? Der Architekt fand es schöner, wenn keine Überdachung den Blick auf sein Werk stört und weigerte sich, die Zustimmung zu einem nachträglichen Dach zu geben. Begründung: sein Urheberrecht. Nach zähen Verhandlungen stimmte er einem Kompromiss zu, bei dem eine aufwendige gläserne Überdachung gewählt wurde.

Vorsicht vor dem Urheberrecht des Architekten

Architekten berufen sich in vielen Fällen auf ihr Urheberrecht nach § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), in dem auch „Werke der Baukunst“ erwähnt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Architekt Änderungen an seinem Werk unterbinden kann, selbst wenn sich die von ihm gewählte Lösung im Alltag als unpraktisch erweist. Auch notwendige Sanierungen oder Umbauten kann ein Architekt unterbinden. Deshalb ist es sinnvoll, in jedem Architektenvertrag Aspekte des Urheberrechts einzubauen und im Rahmen der juristischen Möglichkeiten einzuschränken. Dabei empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Urheberrecht ins Boot zu nehmen, weil das Urheberrecht des Architekten sehr stark ist.

Als Einstieg in die komplexe Materie eignet sich ein Auszug aus Alfred Morlock, Karsten Meurer, Die HOAI in der Praxis, 11. Auflage, Werner Verlag, 2021.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bei spezifischen Fragen zum Urheberrecht eines Architekten sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.

Tipp: Mehr zum Thema Neu- und Umbauten auf der EXPO Living & Care

Weitere Blog-Beiträge lesen Sie hier

Weitere Texte von Gundolf Meyer-Hentschel finden Sie in seinem Blog.