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16 mal Heim oder nicht Heim – 15 mal zuviel!

16 mal Heim oder nicht Heim – 15 mal zuviel!

Dr. Lutz H. Michel
- Lutz Michel, Rechtsanwalt

Da spricht man von Rechtsvereinheitlichung und Bürokratieabbau und handelt dem diametral entgegen: Langsam wird deutlich, was es bedeutet, in 16 – richtig: per heute noch 13 – neuen Landesheimrechten föderalen Kräutergarten zu haben. Wohnen und Betreuung und Einrichtung und Wohnen mit Dienstleistungen, seien es niedrigschwellige oder allgemeine Unterstützungsleistungen oder allgemeine Betreuungsleistungen in gerigfügigem Umfang oder was auch immer, selbstbestimmte oder betreibergesteuerte  Wohngemeinschaften – alles hört sich so harmlos an, ist es aber nicht. Mag die Verabschiedung vom "Heimbegriff" noch ihr Gutes haben, die höchstdifferenzierte Regelung aller möglichen anderen Lebens- und Wohnformen von und für ältere Menschen hat nichts von "Modernität" und "Nachhaltigkeit". Sie schafft nur Unsicherheiten, kostet Geld, verschafft den Anwälten Mandate und blockiert so "heimferne" Lebensformen. Und: sie ist verfassungswidrig. Es gibt aus der damaligen Diskussion über die Grundgesetzänderung, die den Ländern das Heimrecht zurückgab, keinen Anhaltspunkt, daß damit private Lebensformen, die nicht Heim im klassischen Sinn sind, den Länderordnungsrechten unterstellt werden solllten. 3 Länder haben noch die Chance, sich hier zurückzuhalten. Man darf also noch hoffen – oder wollen Sie eine solche "Vielfalt in Einheit", wo oft nicht einmal die Heimaufsichten wissen, was denn Sache ist, in Ihrer täglichen Arbeit?