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Länder wollen Einfluss von Kapitalinteressen auf die Pflege bremsen

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder legen in der Debatte um Finanzinvestoren im Gesundheitswesen nach und haben vor allem börsennotierte Konzerne im Blick. Der Bundesrat nutzt eine Stellungnahme zum Pflegentlastungsgesetz (PUEG) auch dafür, um „Leitplanken zu schärfen“, wie die Ärzte-Zeitung berichtet.

Bundesrat
Foto: AdobeStock_aldorado Der Bundesrat beschäftigt sich am 12. Mai mit dem PUEG.

Eine Empfehlung der Bundesratsausschüsse zielt darauf ab, den der Einfluss von Kapitalinteressen auf die pflegerische Berufsausübung zu bremsen. Konkret soll es um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht derartiger Einrichtungen gehen. Ein Register soll „nachgelagerte Inhaberstrukturen“ offen legen. Zudem sollen erweiterte Schutzvorschriften für Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen dafür sorgen, dass die Qualitätsverantwortung sichergestellt werde.

Eine weitere Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschuss betrifft die Regelung des § 11 Absatz 2 Satz 3 SGB XI, welche das Subsidiaritätsprinzip enthält. Danach haben freigemeinnützige und private Träger Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Öffentliche Träger (zum Beispiel für Städte) dürften nach geltender Rechtslage Leistungen nach dem SGB XI nur erbringen, wenn frei-gemeinnützige oder private Träger nicht tätig werden.

Dies stelle eine rechtliche Einschränkung des zulässigen Betätigungsfeldes dar, heißt es in der Begründung: „Den öffentlichen Trägern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv beim Ausbau und der Weiterentwicklung der not-wendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen vor Ort einzubringen.“ In diesem Zuge sei auch § 72 Absatz 3 Satz 2 SGB XI aufzuheben, der bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren geeigneten Pflegeeinrichtungen vorsieht, dass vorrangig Versorgungsverträge mit freigemeinnützigen und privaten Trägern abgeschlossen werden sollen. Am 12. Mai befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf des PUEG.

Die Stellungnahme finden Sie hier.