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Zeitarbeit: Krankenhausgesellschaft empfiehlt Musterrahmenvertrag
Berliner Gesundheitseinrichtungen sind von Zeitarbeit in der Pflege sehr stark betroffen. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fordern seit Langem politische Unterstützung bis hin zum Verbot von Zeitarbeit. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern nun einen Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung zwischen Zeitarbeitsfirmen und Krankenhäusern/ Pflegeeinrichtungen.

Zuvor hat der Kampagnenbeirat #PflegeJetztBerlin der Berliner Krankenhausgesellschaft den Musterrahmenvertrag beraten. Dieser soll folgende Ziele verfolgen, meldet die Berliner Krankenhausgesellschaft in einer Pressemitteilung: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Zeitarbeitsfirmen. Der Mustertext beschreibt zudem konkrete Regelungen, die infolge der starken Zunahme des Einsatzes von Zeitarbeitskräften im Pflegebereich von besonderer Relevanz sind, z. B. Regelungen zu Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und EqualPay-Prinzipien. Den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werde dringend empfohlen, die inhaltlichen Vorgaben des Mustervertrags zu nutzen.
„Ein bereits hoher und weiter zunehmender Prozentsatz an Pflegenden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist teilweise oder auch vollständig in Zeitarbeit beschäftigt. Mit dem immer weiter steigenden Anteil der Zeitarbeit gehen immer häufiger auch negative Effekte für Krankenhäuser und
schließlich auch Patienten/-innen einher“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.
Den Vertragsparteien werde empfohlen, sich mit dem Mustertext auf einen Equal-Pay-Grundsatz zu einigen. Dabei soll sich der Verleiher nach den Grundsätzen und Tarifbestimmungen des Entleihers richten. Zudem werden Stundenverrechnungssätze und Zulagen für Leasingfirmen auf das 1,5-fache des Stundenlohns gedeckelt. Der Verleiher hat sicherzustellen, dass während der gesamten Entleihzeit keine Abwerbeunternehmungen gegenüber Personal des Entleihers erfolgen. Auch Vertragsstrafen in beide Richtungen können ausgesprochen werden.
Berlin ist von Zeitarbeit deutlich stärker betroffen als der Bundesdurchschnitt. So beträgt der Anteil in Berlin aktuell 9,4 % im Krankenhausbereich und 7,6 % in der Langzeitpflege (bundesweiter Durchschnitt 3,2 %; Statistisches Bundesamt, 31.12.2021).
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