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Zehnter Altersbericht soll Bildung im Alter stärken
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Diesmal geht es um das Thema „Bildung und Lernen im Alter“. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 22. September 2025 die Sachverständigenkommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung berufen. Das elfköpfige Gremium soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. Der Bericht soll sich besonders auf non-formale und informelle Lernformen sowie kognitive Entwicklungen im Alter konzentrieren. Gleichzeitig will die Kommission Bildungsungleichheiten beleuchten, die durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund entstehen.
Laut Prien ist das Thema nun „vollständig im Zuständigkeitsbereich“ ihres Ministeriums verankert. „Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen“, erklärte die Ministerin. Bildung sei „die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen“.
Bildungsbeteiligung nimmt mit dem Alter ab
Aktuelle Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) verdeutlichen die Herausforderungen: Die Bildungsbeteiligung älterer Menschen in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Dennoch bildet sich laut der Studie auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter.
Die Daten zeigen deutliche Unterschiede nach Bildung und Einkommen – sowohl bei der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig ergab der DEAS, dass über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung sehen und damit positive Erwartungen verbinden.
Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff, Vorsitzende der Kommission und emeritierte Professorin der Katholischen Hochschule Freiburg, betonte: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor.“ Im komplexer werdenden Alltag wachse der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen nötig seien.
Expertenkommission aus verschiedenen Disziplinen
Die Kommission setzt sich aus Wissenschaftlern verschiedener Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen.
Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:
Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen
Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern. Dabei plant die Kommission auch einen internationalen Vergleich. Die Altersberichte der Bundesregierung gehen auf einen Bundestagsbeschluss von 1994 zurück und werden in jeder Legislaturperiode von weisungsunabhängigen Sachverständigenkommissionen erarbeitet.
Der letzte, neunte Altersbericht erschien 2024 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Zuvor behandelten die Berichte Themen wie Digitalisierung im Alter (2020) oder kommunale Sorgestrukturen (2016).
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