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Zehn Millionen Euro Soforthilfe für hessische Pflegeheime
Die Hessische Landesregierung unterstützt die hessischen Pflegeeinrichtungen mit einer Soforthilfe von zehn Millionen Euro. „Es ist ein wichtiges Ziel der Hessischen Landesregierung, dass die pflegerische Infrastruktur während und auch nach der Pandemie weiterhin gut aufgestellt ist“, äußert sich Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration.

„Gerade das Pflegepersonal hat während der Pandemie Herausragendes geleistet und die Einrichtungen dürfen neben dieser immensen Belastung nicht noch in wirtschaftliche Schieflage geraten“, erläutert Staatssekretärin Janz. Mit einem ersten Sofortprogramm hatte die Hessische Landesregierung bereits 2021 Tagespflegen unterstützt, die zeitweise ihren Betrieb ganz schließen mussten. „Mit dem nun aufgelegten Zweiten Sofortprogramm unterstützen wir die Pflegeheime, die seit dieser Zeit eine Finanzierungslücke vor sich herschieben. Gleichzeitig werden mit einer anteiligen Finanzierung von maximal 50 Prozent die Lasten gerecht zwischen Land und den Betreibern aufgeteilt“, so Anne Janz weiter.
Ab sofort können Träger von Pflegeeinrichtungen einen Antrag auf eine anteilige Erstattung der Investitionsaufwendungen stellen, die ihnen im Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis 31.12.2021 aufgrund des pandemiebedingten Leerstandes entgangen waren. Die Anträge können bis spätestens 15. November 2022 beim Regierungspräsidium Gießen gestellt werden.
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