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Wirtschafts- und Personalplanung 2027: Leistungsabbau mit Ansage

Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ZukunftPflege NRW berichten, dass sich schon jetzt viele Pflegeunternehmen in Nordrhein-Westfalen auf mögliche Einschnitte durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorbereiten: Personalaufbau wird gestoppt, auslaufende Verträge werden geprüft, Angebote neu kalkuliert.

Foto: AdobeStock/pit24

Ein Unternehmen berichtete beim Format „Schwarmtreffen“ von Pflegediensten mit bis zu zwölf Hauswirtschaftstouren. Bricht die Finanzierung weg, stünden Touren und Arbeitsplätze zur Disposition. Eine Führungskraft zitierte Mitarbeiter:innen mit der Frage, wie lange sie noch beschäftigt sein könnten.

Die Anbieter verweisen darauf, dass Hauswirtschaftskräfte häufig als Erste bemerken, wenn ein älterer Mensch körperlich abbaut, nicht mehr ausreichend isst oder Angehörige überfordert sind. Mit dem Wegfall dieser Leistung entfalle daher auch ein frühzeitiger Hinweiskanal auf Veränderungen im Versorgungsbedarf.

Ein Träger hat folgendes Rechenbeispiel vorgelegt: Ein 75-jähriger Mann mit Demenz, zu Hause gepflegt von seiner Ehefrau, nutzt 24 Tage im Jahr Kurzzeitpflege. Aktuell zahlt das Ehepaar rund 1.344 Euro selbst. Unter den für 2027 durchgerechneten Reformannahmen wären es mehr als 3.100 Euro.

Parallel rechnen Betreiber mit schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen für die Kurzzeitpflege. Beim Schwarmtreffen wurde bereits diskutiert, Kurzzeitpflegeplätze in dauerhafte Heimplätze umzuwandeln.

Ein weiteres Rechenbeispiel: Eine 82-jährige Frau mit Demenz besucht an drei Tagen pro Woche die Tagespflege, ihre Tochter arbeitet genau an diesen Tagen in reduzierter Arbeitszeit. Der monatliche Eigenanteil steige nach Berechnung des Anbieters unter den angenommenen Bedingungen von rund 453 auf 584 Euro. Die Tochter hat laut Bericht angekündigt, Besuchstage streichen zu müssen – mit der Folge von mehr Pflegeaufwand, weniger Erwerbsarbeit und weniger Entlastung.

Auch ambulante Pflegedienste kalkulieren schärfer. Ein Anbieter aus einem Flächenkreis in Ostwestfalen-Lippe schilderte den Fall einer Insulinspritze, für die sein Dienst 20 Kilometer hin- und 20 Kilometer zurückfährt. Bereits heute sei dieser Einsatz kaum wirtschaftlich. Verschlechtere sich die Refinanzierung weiter, müssten Dienste entscheiden, ob sie solche Einsätze noch erbringen können.

Die wirtschaftliche Dimension beziffern die beteiligten Unternehmen konkret: Ein Essener Pflegedienst schätzt sein Umsatzrisiko unter den diskutierten Annahmen auf rund zehn Prozent beziehungsweise eine Million Euro pro Jahr. Ein großer ambulanter Anbieter aus Duisburg kommt aufgrund seiner Leistungsstruktur auf ein mögliches Risiko von nahezu 25 Prozent. Die Zahlen seien nicht auf alle Pflegeunternehmen übertragbar, zeigten aber die Größenordnung.

Da Personal der größte Kostenblock in der Pflege ist, wird laut Veranstalter bereits über Einstellungsstopps, auslaufende Verträge und die Verlagerung von Beschäftigten zwischen Arbeitsbereichen gesprochen.

Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ZukunftPflege NRW formulieren eine Wirkungskette: Weniger finanzierte Unterstützung bedeute mehr Pflege durch Angehörige, weniger Tagespflege weniger Erwerbsmöglichkeiten für pflegende Familienmitglieder, fehlende Kurzzeitpflege den Wegfall notwendiger Auszeiten. Ambulante Dienste, die unwirtschaftliche Versorgungen aufgeben, hinterließen Versorgungslücken – die dann von Familien, Arbeitgebern oder Kommunen aufgefangen werden müssten. (ck)

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