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Tarifstudie: Pflege-Azubis im öffentlichen Dienst am besten bezahlt

Auszubildende in Pflegeberufen des öffentlichen Dienstes erhalten im ersten Lehrjahr bis zu 1.491 Euro monatlich. Das geht aus einer Auswertung des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Tarifgebundene Azubis liegen demnach im Schnitt 441 Euro über dem gesetzlichen Minimum.

Pflege-Azubis im öffentlichen Dienst werden am besten bezahlt. Foto: AdobeStock/Halfpoint

Deutlich mehr Geld und einige Extras: Tarifverträge zahlen sich laut einer Studie der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung für Auszubildende besonders aus. Nach einer Auswertung des WSI-Tarifarchivs liegen im ersten Ausbildungsjahr die Vergütungen in 20 untersuchten Tarifbranchen 441 Euro über dem gesetzlich festgelegten Minimum, das auch in Betrieben ohne Tarifbindung gezahlt werden muss.

Die Differenz bleibt über die gesamte Ausbildungsdauer ungefähr gleich. Im vierten Lehrjahr erhalten die Tarif-Azubis im Durchschnitt 1.454 Euro und damit 440 Euro mehr, als der Gesetzgeber fordert.

Pflege mit den höchsten Entgelten

Das WSI-Archiv hat 20 Branchen vom Backhandwerk bis zum Versicherungsgewerbe untersucht. Die höchsten Entgelte für das erste Jahr werden mit monatlich 1.491 Euro in Pflegeberufen im Öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden gezahlt. Nur in drei Branchen-Tarifverträgen (Landwirtschaft, Floristik und Friseurhandwerk) blieben die Entgelte im ersten Jahr unter der 1.000-Euro-Grenze.

Über das Gehalt hinaus sehen die Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern für die Berufsanfänger einige Extras vor. Dies sind etwa Jahressonderzahlungen, Lernmittelzuschüsse oder Freistellungen zu Prüfungen über das gesetzliche Maß hinaus. Finanzielle Unterstützung beim Wohnen oder Fahrtkostenzuschüsse sind in fünf Branchen und bei der Deutschen Bahn tariflich geregelt.

Eine verbindliche Übernahme nach der Ausbildung gibt es aber auch per Tarifvertrag nicht: In zwölf der untersuchten Branchen gab es zu diesem Thema „Soll-Regelungen“, die eine Übernahme nach erfolgreich bestandener Prüfung anstreben. Gekoppelt ist die Empfehlung oft mit der aus Unternehmenssicht wichtigen Fachkräftesicherung.

Studienleiterin Magdalena Polloczek nennt den Haken: „Aus derartigen Vereinbarungen lässt sich kein individueller rechtlicher Anspruch der Auszubildenden ableiten.“

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