News

Wird Weiterbildung teurer?

Nach einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums soll die Regelung der Steuerbefreiung ab dem 1.1.2025 nur noch für gemeinnützige Bildungseinrichtungen gelten.

Bildung, Ausbildung
Nach einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums soll die bisherige Regelung der Steuerbefreiung ab dem 1.1.2025 nur noch für gemeinnützige Bildungseinrichtungen gelten. Foto: Adobe Stock/contrastewerkstatt

Das berichtet die IGBP – Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege. Nach einem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium sollen die bisherig  Regelung der Steuerbefreiung ab dem 1.1.2025 nur noch für gemeinnützige Bildungseinrichtungen gelten. Gewerbliche Bildungsanbieter wären demnach verpflichtet, ihre Bildungsangebote mit der regulären Umsatzsteuer von 19% zu belegen, so die IGBP: „Dies würde zu erheblichen Preissteigerungen für alle Teilnehmer an Weiterbildungsangebote führen, was zwangsläufig die Teilnahmebereitschaft und die Erreichbarkeit von Bildung für viele Menschen mindern würde.“

Die IGBP kritisiert folgende Punkte:

  • Erhöhung der Weiterbildungskosten
  • Ungleichbehandlung von Bildungsträgern und Wettbewerbsverzerrung
  • Höhere Kosten im Gesundheitswesen
  • Negative Auswirkungen auf freiberufliche Lehrende
  • Bürokratisierung und zusätzliche Belastungen
  • Keine Planungssicherheit

Die IGBP appelliert an das Bundesfinanzministerium, diese Reform kritisch zu überdenken und im Dialog mit Bildungspartnern Lösungen zu finden, die eine faire und zukunftsorientierte Bildungslandschaft ermöglichen. Die Umsatzsteuerbefreiung soll für alle Bildungsdienstleister, unabhängig vom Einrichtungsstatus, erhalten bleiben Dies sichere Chancengleichheit, Innovation, Vielfalt und Qualität der Bildungslandschaft, so der Verband.

Der aktuelle Regierungsentwurf „Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)“ soll nach der Sommerpause in die Beratung gehen.