Pflege und Politik
Westerfellhaus legt Positionspapier vor
Mitte Mai hatte Andreas
Westerfellhaus seine Vorschläge umrissen ,
wie Pflegefachkräfte, die den Beruf verlassen haben,
wieder in die Pflege zurückgeholt und jene, die in
Teilzeit arbeiten, Anreize gegeben werden, ihre
Arbeitszeit aufzustocken. Nun hat der
Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung das
Positionspapier dazu nachgeliefert.

Unter dem Namen "Mehr PflegeKRAFT" stellt
Westerfellhaus seine Ideen in einem 5 Punkte Plan vor.
-
Prämie für Rückkehrer und
Aufstocker
Steuerfreie Prämien sollen ein deutliches Signal
setzen, eine unbefristete Tätigkeit in der Pflege
aufzunehmen oder sie auszubauen:
- 5.000 € für Berufsrückkehrer und 3.000 € für
Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit um mindes-tens 20
Prozent der Vollzeitarbeitszeit aufstocken, - 3.000 € für Ausbildungsabsolventen bei
Ersteinstellung, - 3.000 € für Einrichtungsbetreiber, davon 1.500 €
"Gewinnungsprämie" bei Aufstockung/Einstellung - und 1.500 € "Bindungsprämie" nach einem Jahr,
sofern die Pflegefachkraft weiter im Betrieb tätig ist.
Der Betreiber darf dieselbe Pflegekraft zuvor nicht
gekündigt oder die mit den Kostenträgern vereinbarte
Personalausstattung bewusst missachtet haben. Die
Kassen müssen entsprechende Prüfrechte bekommen.
-
80 Prozent Arbeit bei 100 Prozent Lohn
(80:20-Modell)
In einem auf drei Jahre befristeten Flächenmodell
erhalten alle Pflegefachkräfte die Möglichkeit, bei 80
Prozent Arbeitszeit 100 Prozent Lohn zu erhalten.
Bisherige Vollzeitkräfte können dabei wählen zwischen
einem Treuebonus als Gehaltszuschlag bei Beibehaltung
von 100 Prozent Vollzeit oder Reduzierung auf das
80:20-Modell bei gleichbleibendem Lohn.
Pflegefachkräfte in Teilzeit können auf 80 Prozent
Arbeitszeit aufstocken und erhalten 100 Prozent Gehalt,
ohne zu fürchten
dann ‘auszubrennen‘. In der freien Zeit darf keine
Nebentätigkeit ausgeübt werden, sie soll der
Regeneration dienen.
- Bonus für gute Arbeitgeber
Kostenträger und Einrichtungen in der Altenpflege
sollen die Möglichkeit erhalten, in den
Vergütungsverhandlungen Zuschläge für innovativer
Konzept für attraktive Arbeitsbedingungen zu
vereinbaren. Mit einem solchen Bonus können Maßnahmen
eines Arbeitgebers für mehr Dienstplanstabilität und
weniger Rückrufen aus dem Frei, mitarbeiterorientierte
Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung der
Beschäftigten, jährliche Fortbildungen der
Führungskräfte mit Personalverantwortung,
Weiterqualifikation von Pflegehelfern zu
Pflegefachkräften oder Entbürokratisierung der
Pflegedokumentation gefördert und belohnt werden.
-
Mehr Verantwortung durch
Heilkundeübertragung
Pflegefachkräften sollten– unter Maßgabe konkreter
Qualifikationsanforderungen – gezielt heilkundliche
Aufgaben übertragen werden. In Betracht kommen
beispielsweise Aufgaben im Bereich der Versorgung
chronischer Wunden, spezifischer Infusionstherapien und
der Versorgung von Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2.
Die
höhere Verantwortung stärke die Attraktivität und
Autonomie des Pflegeberufes.
-
Kostenanteil der Pflegeeinrichtung an neuer
Ausbildung senken
Es kommt darauf an, für die Arbeitgeber Anreize zur
Ausbildung zu setzen. Einrichtungsbetreiber sollten
Ausbildungskonzepte "von der Assistenz bis zum Master"
entwickeln. Um dies zu fördern und mehr Aus- und
Weiterbildung zu ermöglichen, soll der Kostenanteil der
Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung
gesenkt werden.
Die Kosten für "Mehr PflegeKRAFT" sollten nicht
einseitig durch die Pflegebedürftigen getragen, sondern
auf möglichst breite Schultern verteilt werden, heißt
es im Positionspapier. "Mir ist wichtig zu betonen,
dass die außerdem im Koalitionsvertrag vereinbarten
sowie weitere Schritte darüber hinaus unbedingt folgen
müssen. Dazu zählen insbesondere flächendeckende
Tarifverträge", so Westerfellhaus.
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