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Wechsel an der G-BA-Spitze: Gesundheitsausschuss bestätigt Optendrenk

Der Bundestags-Gesundheitsausschuss hat keine Einwände gegen die designierte Nachfolgerin von Josef Hecken an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die hessische Staatssekretärin Sonja Optendrenk (CDU) soll Ende Juni 2026 den unparteiischen Vorsitz im wichtigsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung übernehmen.

Sonja Optendrenk Foto: Paul Schneider/Hessische Staatskanzlei

Die Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben sich auf die 54-jährige Staatssekretärin Sonja Optendrenk aus Hessen als Nachfolgerin des bisherigen unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken (66) verständigt. Der Wechsel ist für Ende Juni 2026 vorgesehen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasste sich am Mittwoch mit dem Personalvorschlag.

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden äußerten die Abgeordneten laut Mitteilung keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kandidatin. Damit gilt Optendrenk als vom Ausschuss bestätigt. Das Bundesgesundheitsministerium, das die Rechtsaufsicht über den G-BA führt, wird über die Haltung des Ausschusses offiziell informiert.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er legt nach wissenschaftlichen Kriterien verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustehen, und definiert Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung. Die beschlossenen Richtlinien sind für Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungserbringer verbindlich.

Getragen wird der G-BA von vier Selbstverwaltungsorganisationen: der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband. Diese benennen zehn Mitglieder des sogenannten Plenums, das insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder umfasst. Finanziert wird der G-BA über Systemzuschläge, unter anderem über Zuschläge auf jeden abzurechnenden Krankenhausfall. (ck)

Weitere Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de.