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Vier-Tage-Woche und Urlaubsanspruch
Wir (Einrichtung in Sachsen, Anwendung des TV-L) haben eine Mitarbeiterin, die in Teilzeit beschäftigt ist und ihre Arbeitszeit auf 4 Tage in der Woche verteilen wird. Wird der Urlaubsanspruch auf Basis einer Vier-Tage-Woche berechnet?
Rechtsanwalt Peter Sausen: § 26 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche, der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Tage beträgt. Ferner sieht § 26 TV-L...
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