Fragen Sie den Rechtsexperten
Haben Alleinerziehende nach der Elternzeit einen Anspruch auf bevorzugte Dienstplanung?
Eine Mitarbeiterin im Wechselschichtsystem kehrt nach der Elternzeit in Teilzeit zurück. Den gewünschten geringeren Stellenumfang können wir anbieten, aber nicht die besonderen Dienstzeiten: Sie möchte wegen der Kinderbetreuung nur Montag bis Freitag (ohne Feiertage) zwischen 07.45 – 16.00 Uhr arbeiten. Die anderen im Team müssten mehr Wochenenden und Spätdienste übernehmen. Hat sie als Alleinerziehende Anspruch darauf?
Rechtsanwalt Peter Sausen: Nein. Einen Anspruch von Mitarbeitenden auf Berücksichtigung der Kinderbetreuungszeiten und der Situation als Alleinerziehende bei der Dienstplanung per se gibt es nicht. Ein solcher Anspruch folgt weder aus dem Teilzeitanspruch nach § 8 Abs. 1 des Teilzeit-...
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