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Videotelefonie bei Pflegebegutachtungen ab jetzt möglich
Künftig können Pflegebegutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit auch per Videotelefonie durchgeführt werden.
Dies teilte der Medizinische Dienst Bund am 25. September mit. Neben den bisherigen Methoden, wie persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews, steht nun eine weitere Option zur Verfügung.
Die Grundlage für diese Neuerung wurde im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. Die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September in Kraft treten, regeln die genauen Voraussetzungen und Anwendungsfälle für Videobegutachtungen.
Videotelefonie unterstützt ressourcenschonende Begutachtung
Videobasierte Begutachtungen sind insbesondere für Höherstufungsanträge und Wiederholungsbegutachtungen vorgesehen, in denen auch strukturierte Telefoninterviews möglich sind.
Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, betont die Bedeutung dieser Neuerung: „Videobasierte Telefoninterviews sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungszahlen eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können.“ Derzeit werden die Voraussetzungen für eine regelhafte Implementierung der Videobegutachtung in die Begutachtungsprozesse des Medizinischen Dienstes in einem großen Projekt untersucht.
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