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Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglich

Das kürzlich verabschiedete Digitalgesetz ermöglicht die Nutzung der Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

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Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, betont die Relevanz dieses Schrittes angesichts des demografischen Wandels Foto: MD Bund

Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, betont die Relevanz dieses Schrittes angesichts des demografischen Wandels und des bestehenden Fachkräftemangels.

Die Videotelefonie bietet laut MD eine zeitnahe und ortsunabhängige Alternative für Pflegebegutachtungen, insbesondere vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Anstiegs der pflegebedürftigen Bevölkerung von über 3,1 Millionen im Jahr 2016 auf mehr als 5 Millionen im Jahr 2022. Dieser Anstieg führt zu einer vermehrten Anzahl von Pflegebegutachtungen, während gleichzeitig der Fachkräftemangel die Verfügbarkeit von Pflegefachkräften für diese Aufgaben beeinträchtigt.

Zeitgemäße Lösung

Die Videotelefonie werde als zeitgemäße Lösung betrachtet, die Flexibilität in den Begutachtungsformaten verbessert. Sie biete insbesondere für Zu- und Angehörige, die nicht vor Ort sein können, eine sinnvolle Option, so der MD in einer Pressemitteilung. Ebenso ermöglicht sie eine gezieltere Einsatzmöglichkeit der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes.

Erst kürzlich waren die Richtlinien erschienen, wonach eine Pflegebegutachtung auf per Telefon möglich ist.