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VG Musikedition passt Gebühren für Pflegeheime an

Die VG Musikedition hat die Gebühren für Senioreneinrichtungen erhöht. Grund soll die Inflationsrate sein.

Die VG Musikedition erhöht die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Pflegeeinrichtungen. (Symbolbild) Foto: Werner Krüper

Die VG Musikedition hat eine Gebührenerhöhung für die Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Senioren- und Pflegeinrichtungen ab dem 01.07.2024 vorgenommen. Darüber informiert der Paritätische Gesamtverband in einer Fachinformation. Die VG Musikedition habe mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen ab dem 01.08.2024 angepasst wurden. Zur Begründung habe die VG Musikedition auf die höhere Inflationsrate verwiesen. Es erfolgt eine Erhöhung von 81,00 Euro auf 83,00 Euro bis 49 Bewohner usw. Die neuen Pauschalbeträge können dem Mustervertrag entnommen werden.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent sowie zusätzlich der Sozialrabatt von 10 Prozent bleiben laut der Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes erhalten. Um diesen Rabatt weiterhin nutzen zu können, sei wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß dem Muster nötig. Für Einrichtungen mit einem bestehenden Lizenzvertrag sei kein neuer Vertragsabschluss notwendig – die Tarife würden automatisch angepasst.