Qualität

Vertragspreise bei Hilfsmitteln bleiben ein Problem

Trotz der Hilfsmittelreform (HHVG)
bleibt die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich
der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung ein großes
Problem für die Versicherten. Das beklagt der
Bundesverband Medizintechnologie, BVMed und kritisiert
einen Ausschreibungsvertrag der Krankenkasse DAK.

- Die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung bleibt ein großes Problem, beklagt der BVMed. Foto: Krüper

Diese soll quasi "einen Ausschreibungsvertrag durch die
Hintertür" geschlossen haben, so die Experten des
BVMed-Fachbereichs "Aufsaugende Inkontinenzversorgung"
(FBI-H). Im aktuellen Fall soll die DAK einen neuen
Vertrag für aufsaugende Inkontinenz-Versorgung von
11,89 Euro netto mit anfangs nur zwei Vertragspartnern
geschlossen haben. Die durchschnittliche
Monatspauschale für eine häusliche Versorgung lag
Anfang 2018 bei rund 17,70 Euro netto.

Die vorherige DAK-Ausschreibung für aufsaugende
Inkontinenz sei am 30. September 2018 ausgelaufen. Der
neue Vertrag konnte erst ab dem 18. September 2018
abgerufen und geprüft werden. Vor diesem Termin schrieb
die Krankenkasse aber bereits ihre Versicherten an und
verwies auf die zwei originären Vertragspartner. Dies
ist eindeutig unzulässig, weil hier Vertragsabschlüsse
vor der Veröffentlichung des Vertrags getätigt wurden,
so die Experten von BVMed.

Zwar habe es in dem Schreiben der DAK einen Hinweis
darauf gegeben, dass man sich auch an andere
Leistungserbringer wenden könne. Es wurden den
Versicherten laut BVMed aber zu diesem Zeitpunkt gar
keine alternativen Leistungserbringer genannt. .

Der BVMed spricht sich dafür aus, das
Festpauschal-System so zu gestalten, dass eine
individuelle Grundversorgung ohne wirtschaftliche
Aufzahlungen der Patienten möglich