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Verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern geplant

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach will die Interessenvertretung der Pflegekräfte stärken. Ein zentraler Punkt ist die Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen in Bayern.

Foto: Susie Knoll © Stimmkreisbüro Judith Gerlach

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach strebt an, die Interessenvertretung der Pflegekräfte zu intensivieren. Während der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) betonte Gerlach in München ihr Ziel, den Pflegeberuf im Freistaat attraktiver zu gestalten. Der vorgestellte Gesetzentwurf basiert auf den Empfehlungen eines eigens eingesetzten Reform- und Weiterentwicklungsausschusses.

Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen in Bayern, das von der VdPB geführt werden soll. Damit soll Klarheit über Anzahl, Altersstruktur und Qualifikation der Pflegekräfte geschaffen werden. So können Versorgungsrisiken und -lücken frühzeitig erkannt werden und es bleibt genügend Zeit, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Keine automatische Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht

Die Ministerin betonte, dass die Registrierungspflicht nicht automatisch zu einer Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der VdPB führe. Die Mitgliedschaft bleibt freiwillig. Die digitale Registrierung soll einfach und kostenlos sein, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen.

Darüber hinaus soll im Gesetzentwurf der gesetzliche Auftrag an den VdPB verankert werden, eine Weiterbildungsordnung zu erarbeiten, um den Pflegeberuf weiter zu professionalisieren und attraktiver zu gestalten. Die VdPB wurde 2018 gegründet und hat derzeit rund 3.500 Mitglieder. Die weitere Entwicklung des Gesetzentwurfs und die Diskussion darüber werden in den kommenden Wochen im Landtag erwartet.