News

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pflege: Geänderte Förderrichtlinien in Kraft getreten

Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geändert und veröffentlicht.

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sind geändert worden und nun in Kraft getreten. Foto: AdobeStock/SewcreamStudio

Darauf weist der Paritätische Gesamtverband in einem Newsletter hin.

Die Änderungen waren demnach aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes (nun bis 2030) und der Änderung der Fördermodalitäten (u.a. in Bezug auf die Förderhöhe in Abhängigkeit zur Anzahl der Mitarbeitenden usw.) durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) erforderlich geworden, heißt es in dem Newsletter weiter.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Richtlinien am 05.12.2023 genehmigt. Die geänderten Richtlinien sind am 09.01.2024 in Kraft getreten.