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Verbände mahnen Änderungen am Pflegekompetenzgesetz an
Bei einer Anhörung zum Pflegekompetenzgesetz haben Vertreter von Pflegekräften und Kassen das Reformwerk begrüßt. Zugleich forderten sie einzelne Korrekturen.
Der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt. Er sieht einen breiteren Zugang zu Präventionsleistungen gegen Pflegebedürftigkeit vor sowie die gesetzliche Verankerung des Amts einer oder eines Pflegebeauftragten der Bundesregierung. Die Reform soll auch dafür sorgen, dass Pflegekräfte bei der Behandlung von Patienten und Pflegebedürftigen mehr Entscheidungen treffen und selbst Verordnungen ausstellen können. Bisher muss dies stets ein Arzt oder eine Ärztin tun.
Der Berufsverband für Pflegeberufe erwartet, dass „mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen der Pflegeberuf attraktiver“ werde, wie dessen Präsidentin Vera Lux sagte. Nachbesserungen brauche es allerdings im Bereich der Prävention. Es reiche nicht, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Der Verband katholischer Altenhilfe und der Katholische Krankenhausverband Deutschland sehen Korrekturbedarf bei der Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegekräfte. Diese blieben weiterhin an ärztliche Anordnungen gebunden.
Bereits am Dienstag hatten der Deutsche Pflegerat und der AOK-Bundesverband den Entwurf im Grundsatz gelobt und zugleich Verbesserungen angemahnt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste kritisierte, im Entwurf gehe es zu wenig um die wirtschaftliche Absicherung der Pflegeeinrichtungen. „Stattdessen wird mit der stärkeren kommunalen Bedarfsplanung ein echtes Investitionshindernis geschaffen, das den Aufbau neuer Angebote weiter bremsen wird“, sagte Präsident Bernd Meurer.
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