News

VdK erwägt Musterklagen wegen ausstehender Milliardenschulden des Bundes

Der Sozialverband VdK prüft rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung, da diese 5,2 Milliarden Euro Schulden bei den Pflegekassen nicht zurückzahlt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigte an, Musterklagen von Verbandsmitgliedern zu prüfen.

Verena_Bentele_Sozialverband VdK
Foto: VdK/PeterHimsel

Hintergrund sind ausstehende Rückzahlungen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Pandemie, die über den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen verwendet, aber nur teilweise refinanziert wurden. Die VdK-Präsidentin kritisierte den Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil scharf. Laut Bentele verschärft der Entwurf die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung, da er lediglich ein zinsfreies Darlehen von zwei Milliarden Euro vorsieht und großzügige Bundeszuschüsse ausschließt. Statt neuer Darlehen fordert der VdK die Begleichung der bestehenden Schulden bei den Pflegekassen.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Beitragsmissbrauch

Der VdK sieht in der Verwendung von Beitragsgeldern für gesamtgesellschaftliche Aufgaben eine verfassungswidrige Zweckentfremdung. Laut Bentele verletzt dieser Zugriff auf die Beitragsgelder das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit nach Artikel 3 Absatz 1. Die konsequente Verweigerung der Rückzahlung erwecke den Eindruck, dass der Bund bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben wolle.

Ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg stützt die Position des VdK. Laut der Rechtswissenschaftlerin ist ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge unzulässig, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Felix hält auch Klagen der Beitragszahler vor den Sozialgerichten für möglich.

Die rechtlichen Schritte des VdK könnten einen Präzedenzfall schaffen für den Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen in Krisenzeiten. Während der Corona-Pandemie griff der Bund mehrfach auf Mittel der Sozialversicherungen zurück, um schnell verfügbare Finanzierungsquellen für Pandemie-Maßnahmen zu erschließen. Die ausstehenden 5,2 Milliarden Euro bei den Pflegekassen stellen dabei nur einen Teil der insgesamt verwendeten Mittel dar.