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Umgang mit Sterbewünschen von Bewohner:innen
Welche ethischen Leitlinien helfen im Umgang mit Sterbewünschen? Und wie lässt sich eine Balance zwischen Autonomie der Bewohner:innen und der Fürsorgepflicht des Pflegepersonals finden? Pastor Nils Christiansen hat Empfehlungen.
Wie können Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeitenden am besten auf Anfragen zum assistierten Suizid vorbereiten und unterstützen?
Um Mitarbeitende auf Anfragen zum assistierten Suizid vorzubereiten, sollten Pflegeeinrichtungen prophylaktisch eine in der Identität des Trägers begründete Haltung und Positionierung entwickeln, die sich auf den Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 bezieht. Es ist ratsam, zudem einen Handlungsleitfaden für Leitungskräfte und Mitarbeitende zu erstellen, der eine To-do-Checkliste bei Bekanntwerden von Suizidbeihilfewünschen enthält und Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten klar benennt. Der Leitfaden sollte auch klare Informationen für Mitarbeitende zu ihren Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit Suizidbeihilfe-Situationen im Dienst sowie zu ihrer Gewissensfreiheit und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber enthalten. Zusätzlich empfiehlt sich die Entwicklung eines Leitfadens für Krisenkommunikation sowie die Schaffung von Diskursräumen für Leitungskräfte und Mitarbeitende zur Auseinandersetzung mit dem Thema. Vor- und Nachsorge mit Reflexions- und Bearbeitungsangeboten sollten ebenfalls bereitgestellt werden.
Welche ethischen Leitlinien empfehlen Sie für den Umgang mit Sterbewünschen von Bewohner:innen in Altenpflegeeinrichtungen?
Für den Umgang mit Sterbewünschen von Bewohner:innen in Altenpflegeeinrichtungen empfehlen sich folgende ethische Leitlinien: Es sollten Pflicht-Weiterbildungen für Mitarbeitende zur Wahrnehmung, Identifikation und zum kompetenten Umgang mit der Bandbreite vorkommender Sterbewünsche durchgeführt werden. Vorgesetzte sollten in Dienstgesprächen regelmäßig nach entsprechenden Arbeitsplatzsituationen der Mitarbeitenden fragen. Bedarfsorientiert oder regelmäßig sollten Supervision und ethische Fallbesprechungen zum Thema angeboten werden. Der professionelle Umgang mit der Schweigepflicht sollte reflektiert und geschult werden. Alle Sterbewünsche sollten ernst genommen und nicht übergangen werden. Bei Unsicherheit sollte der Sterbewunsch gehört, auf- und angenommen und mit Wissen der Hauptperson an die vorgesetzte Person weitergegeben werden. Kulturelle, weltanschauliche und religiöse Aspekte des Sterbewunsches sollten erfragt werden. Der Hauptperson sollte immer ein qualifiziertes ergebnisoffenes Gesprächsangebot zum Sterbewunsch gemacht werden. Dabei darf der Sterbewunsch selbst nicht bewertet werden, aber nach den Motiven und Rahmenbedingungen für das Aufkommen des Sterbewunsches sollte gefragt werden. Im Fall eines Suizidbeihilfewunsches müssen Alternativen zur assistierten Selbsttötung bekannt gemacht und thematisiert werden.
Wie lässt sich eine Balance zwischen dem Respekt vor der Autonomie der Bewohner:innen und der fürsorglichen Verantwortung des Pflegepersonals finden?
Um eine Balance zwischen dem Respekt vor der Autonomie der Bewohner:innen und der fürsorglichen Verantwortung des Pflegepersonals zu finden, sollten alle Beteiligten diese Balance als herausfordernden Konflikt und Dilemma verstehen und annehmen. Die Fürsorge sollte nicht geteilt werden, sondern für alle Beteiligten gelten, auch für das Renommee des Hauses, die Mitbewohner:innen und die Leitungskräfte in ihrer komplexen Verantwortung. Die Hauptperson sollte, dabei idealerweise professionell begleitet, ihren Teil der Verantwortung verstehen und übernehmen und sich der Konsequenzen bewusst sein, die andere Beteiligte an der Suizidbeihilfesituation vor und nach der Durchführung tragen müssen. Dazu gehört auch eine klärende Auseinandersetzung mit der Dimension Schuld.
Welche konkreten Handlungsempfehlungen haben Sie für Führungskräfte, um eine offene Gesprächskultur zum Thema assistierter Suizid in ihren Einrichtungen zu etablieren?
Für Führungskräfte, die eine offene Gesprächskultur zum Thema assistierter Suizid in ihren Einrichtungen etablieren möchten, empfehlen sich folgende konkrete Handlungen: Neben den in Frage 1 genannten Maßnahmen sollten fachlich geleitete Austausch- und Themenangebote für Bewohner:innen, An- und Zugehörige, Leitungskräfte, Mitarbeitende und Fachkräfte sowie ärztliches Personal organisiert werden. Es sollten Einladungen an Sterbehilfeorganisationen, die örtliche Polizei und religiöse Gemeinden ausgesprochen werden, um wechselseitige Information, Kommunikation und Vertrauensbildung zu fördern. Zudem könnte eine offene themenbezogene Informations- und Diskussionsveranstaltung für die umgebende Wohnbevölkerung organisiert werden.
Interview: Olga Sophie Ennulat
Mehr zum Thema erfahren Sie am 8. April in der Masterclass 1.01: Klare Wege bei schwierigen Entscheidungen – Führungskompetenz im Umgang mit assistiertem Suizid mit Pastor Nils Christiansen von 14- 15 Uhr im NCC Ost – Raum Oslo.
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