Qualität

TK Baden-Württemberg will Qualität in der Altenpflege erhöhen

Mit einem Impulspapier Update Altenpflege entwirft
dieTK-Landesvertretung Baden-Württemberg Perspektiven
für eine erhöhte Attraktivität des Pflegeberufs und
mehr Qualität in der Altenpflege in Baden-Württemberg.

- Die Techniker Krankenkasse (TK) sieht im Bereich der Digitalisierung der Altenpflege in Baden-Württemberg noch großen Nachholbedarf. Foto: Rostislav Sedlacek

Die Techniker Krankenkasse (TK) sieht im Bereich der
Digitalisierung der Altenpflege in Baden-Württemberg
noch großen Nachholbedarf. "Die Digitalisierung bietet
großes Potenzial, um die Pflegeberufe attraktiver zu
machen und den Alltag für die Pflegepersonen und die
pflegenden Angehörigen zu erleichtern", sagt Andreas
Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Die TK fordert von Politik, Heimbetreibern und
Kostenträgern gemeinsame Anstrengungen, um dieses
Potenzial so schnell wie möglich zu nutzen.

Weitere Punkte im Impulspapier sind:

  1. Landesweiter Masterplan für Pflegeberufe mit den
    zentralen Themen Vergütung, Arbeitsorganisation,
    Gesundheitsprävention
  2. Schaffung einer zentralen
    Online-Informationsplattform Pflege, auf der
    Beratungsangebote und Pflegeberichte abrufbar sind
  3. Förderung der Digitalisierung in der Pflege
  4. Vermittlung telemedizinischer Kernkompetenzen in
    der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe
  5. Einheitliche Überwachung von Qualitätsstandards in
    ambulanter und stationärer Pflege durch Heimaufsicht
  6. Landesweiter Award "Lebenswerter Arbeitsplatz
    Pflege"
  7. Landesweite Etablierung von Maßnahmen zur
    Reduzierung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in
    Pflegeheimen

So heißt es zu Punkt 5 (Qualitätsstandards): Die
Zuständigkeit der Heimaufsicht wird anlassbezogen auch
auf ambulante Pflegedienste ausgeweitet. Dies ist ein
konsequenter Schritt hin zur Gleichbehandlung von
stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Mit
einer anlassbezogenen Heimaufsichtskontrolle wie in den
Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem
Saarland kann zielgenauer auf vorliegende Beschwerden
reagiert und die Einhaltung der Qualitätsstandards
besser überwacht werden.

Um die Transparenz der Prüf- und Qualitätsberichte zu
verbessern, schlägt die TK vor, dass die
Landesregierung Baden-Württemberg einen Online-Zugang
zu den Pflegeberichten ermöglicht und auf diese Weise
auch das Transparenzgebot des Wohn- und
Teilhabegesetzes den modernen Kommunikationsformen
anpasst. Auf der "Informationsplattform Pflege" könnten
die Prüfberichte der Heimaufsichten und eine eventuelle
Gegendarstellung der Einrichtungsträger
verbraucherfreundlich eingesehen werden. In einer
späteren Ausbaustufe können auch die Bewertungen der
Bewohner bzw. der Angehörigen berücksichtigt werden.