Pflege und Politik
Tarifpflicht: GKV-Richtlinien liegen vor – Frist verlängert
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium haben nun die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Altenpflege-Einrichtungen genehmigt. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, ist die Frist zur Meldung bis Ende März verlängert worden.

Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI erstmalig am 27.09.2021 beschlossen und anschließend dem BMG vorgelegt. Dazu gab es ein paar Änderungsauflagen, daraufhin der GKV-Spitzenverband die Richtlinien geändert und am 24.01.2022 beschlossen. Diese wurden nun am 27. Januar vom BMG und BMAS genehmigt.
Die Pflegeeinrichtungen hätten nun bis zum 28. Februar 2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden müssen, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, ist diese Frist jetzt aber verlängert worden. “In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit werden diese Meldungen auch nach dem 28. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 möglich sein”, heißt es seitens des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der Redaktion Altenheim.
Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen. Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt.
Der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach: „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Dafür sorgen wir auch mit den heute veröffentlichten Richtlinien. Denn diese Richtlinien sind die Grundlage dafür, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab dem 1. September 2022 regelhaft nach Tarif entlohnt werden. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung.“
“Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.” sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband verwies darauf, dass neben einer angemessenen Vergütung auch z.B. intelligente Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie eine hohe Ausbildungsquote weitere wichtige Stellschrauben seien, mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen können.
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 72 Absatz 3c SGB XI zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen und die Zulassungsrichtlinien finden Sie hier
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