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Schnelltests in Pflegeheimen: So will die Regierung Infektionen früher erkennen
Pflegeeinrichtungen in Deutschland sollen künftig stärker in die medizinische Versorgung eingebunden werden. Das sieht der Gesetzentwurf für ein Apotheken-Versorgungsstärkungsgesetz (ApoVWG) vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Ziel ist es, insbesondere in ländlichen Regionen ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot sicherzustellen.
Kernpunkt für die Einrichtungen ist die geplante Möglichkeit, in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren durchzuführen. Bislang sind solche Testangebote häufig an Arztpraxen oder Krankenhäuser gebunden. Mit der Neuregelung sollen Infektionen früher erkannt und Ausbrüche in Heimen besser verhindert werden. Parallel dazu wird das Heilmittelwerbegesetz angepasst.
Darüber hinaus sehen die Pläne eine vereinfachte Arzneimittelversorgung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vor. Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte künftig direkt an die jeweils heimversorgende Apotheke übermitteln können. Dadurch sollen Abläufe zwischen Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen beschleunigt und Bürokratie reduziert werden.
Das Gesetzespaket zielt vor allem auf eine bessere wohnortnahe Versorgung durch Apotheken. Neben strukturellen Hilfen für ländliche Standorte – etwa durch Zuschüsse für Teilnotdienste und erleichterte Gründung von Zweigapotheken – sollen Apotheken mehr präventive und versorgungsnahe Leistungen übernehmen. Dazu gehören neue pharmazeutische Dienstleistungen, ein ausgeweitete Impfangebot mit nicht-lebendigen Impfstoffen sowie unter engen Voraussetzungen die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung.
Begleitend erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung, die unter anderem Regelungen zur Apothekenvergütung und zur Flexibilisierung von Personaleinsatz und Betriebsabläufen vorsieht. Für Pflegeeinrichtungen könnten sich dadurch zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten mit Apotheken etwa bei Impf-, Test- und Medikationsangeboten ergeben. Weitere Informationen stellt das Ministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung.
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