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Sachsen-Anhalt: Pflegeheime werden seltener geprüft und sollen freie Plätze melden

Pflegeheime in Sachsen Anhalt sollen freie Kurz und Langzeitpflegeplätze künftig digital melden. Der Landtag hat dazu eine Novelle des Wohn und Teilhabegesetzes beschlossen. Mit einem digitalen Pflegeplatzfinder will das Land die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern und Angehörige entlasten. Einrichtungen, die bei den Qualitätsprüfungen gute Ergebnisse erzielt haben, sollen außerdem seltener geprüft werden.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
"Wir modernisieren das Recht, ohne den Schutz zu schwächen", sagt Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) über den vom Landtag beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG LSA). Foto: MS

Mit der Änderung des Wohn und Teilhabegesetzes (WTG LSA) setzt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt nach eigenen Angaben ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel sei es, die Teilhabe und Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung zu stärken.

Weniger Bürokratie für Pflegeeinrichtungen

Nach Angaben des Ministeriums sollen auch Berichtspflichten reduziert werden, um Einrichtungen zu entlasten. Einrichtungen mit guten Ergebnissen bei Qualitätsprüfungen sollen künftig nur noch alle zwei Jahre statt jährlich überprüft werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz verbindliche Standards zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch vor.

Dazu sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD): „Wir wollen Regeln, die schützen, aber nicht lähmen. Wir wollen Aufsicht, die wirksam ist, aber nicht in unnötiger Bürokratie erstickt. Und wir wollen Einrichtungen, die ihre Kraft vor allem dort einsetzen können, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen.“

Digitaler Pflegeplatzfinder geplant

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders. Laut Grimm-Benne sei es nach Krankenhausaufenthalten oder Erkrankungen oft schwierig, kurzfristig einen Pflegeplatz zu finden.

„Das mühsame Abtelefonieren von Pflegeeinrichtungen soll der Vergangenheit angehören. Der digitale Pflegeplatzfinder wird die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtern und Angehörige spürbar entlasten“, sagte die Ministerin.

Die Einführung des Angebots wird nach Angaben des Ministeriums im letzten Quartal 2026 erwartet. Pflegeeinrichtungen sollen verpflichtet werden, verfügbare Kurz und Langzeitpflegeplätze „unbürokratisch“ zu melden. Die Informationen sollen kostenlos per App und im Internet abrufbar sein.

Universität Halle übernimmt Betreuung des Portals

Für den Aufbau und die Betreuung des digitalen Angebots ist das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin Luther Universität Halle Wittenberg vorgesehen. Dafür sollen bestehende Meldewege zwischen Einrichtungen und Heimaufsicht genutzt werden.

Zum Abschluss der Debatte sagte Grimm-Benne: „Diese Gesetzesänderung steht für eine verantwortungsvolle Sozialpolitik: weniger unnötige Bürokratie, mehr Transparenz, moderne digitale Angebote und ein klarer Schutzauftrag.“