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Saarland fördert erstmals Anwerbung ausländischer Pflegekräfte mit bis zu 6.000 Euro
Das Saarland will ambulante Pflegedienste und Pflegeheime bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte finanziell entlasten. Eine neue Förderrichtlinie soll dem Personalmangel in der Langzeitpflege entgegenwirken. Diese sieht vor, dass das Land die Hälfte der Anwerbekosten übernimmt, maximal jedoch 6.000 Euro pro Pflegekraft. An die Förderung sind mehrere Bedingungen geknüpft.
Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanter Dienste.
Während saarländische Kliniken bereits seit längerem Pflegepersonal aus dem Ausland rekrutieren, stehen ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen laut dem saarländischen Sozial- und Gesundheitsministerium noch vor erheblichen Hürden. Wie Sozial- und Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) in einer schriftlichen Erklärung mitteilte, soll eine neue Förderrichtlinie diese Lücke schließen.
Nach Angaben des Ministeriums können die Kosten für die Anwerbung einer ausländischen Pflegekraft bis zu 15.000 Euro pro Person betragen – eine Summe, die kleinere Pflegeheime oder ambulante Dienste in der Regel nicht allein aufbringen könnten.
Land übernimmt bis zur Hälfte der Anwerbekosten
Die am Freitag veröffentlichte Richtlinie sieht vor, dass das Land die Hälfte der Anwerbekosten übernimmt, maximal jedoch 6.000 Euro pro Pflegekraft. An die Förderung sind laut Ministerium mehrere Bedingungen geknüpft: Die angeworbene Person muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Ausbildungszusage erhalten. Zudem darf die Rekrutierung nur in Ländern erfolgen, die selbst keinen Mangel an Pflegepersonal aufweisen.
Minister Jung begründete die Maßnahme mit dem akuten Personalmangel in der Pflege. Mit der Förderrichtlinie wolle man Pflegedienste und Einrichtungen gezielt beim „teuren und oft auch komplizierten Anwerbeprozess“ unterstützen. Es handelt sich laut Ministerium um die erste Förderung dieser Art im Saarland für den Bereich der ambulanten Dienste und Langzeitpflege. Die Richtlinie ist zunächst auf zwei Jahre befristet und gilt bis Ende 2027.
Hier geht es zur Förderrichtlinie und zum Antrag
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