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Ruhrgebietskonferenz Pflege: Stapelleistungen sind Systemfehler, kein Anbieterproblem

Die Mitglieder der Arbeitgeberinitiativen Ruhrgebietskonferenz Pflege und ZukunftPflege NRW teilen die Analyse des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang zu Stapelleistungen im betreuten Wohnen, weisen aber seine Schlussfolgerungen zurück. Das Problem sei nicht bei den Anbietern zu suchen, sondern im System selbst. Die Initiative fordert eine grundlegende Strukturreform.

Prof. Heinz Rothgang hat eine Diskussion um Stapelleistungen im Betreuten Wohnen angestoßen. Bild: Adobe Stock/ sinseeho

Die Arbeitgeberinitiative reagiert damit auf Äußerungen des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang zur Entwicklung des betreuten Wohnens. Rothgang hatte die Kombination von ambulanten Sachleistungen, Tagespflege und häuslicher Krankenpflege als „legal, aber nicht so gedacht“ bezeichnet und von „Geschäftsmodellen, um das System zu melken“ gesprochen.

Anbieter nutzen gesetzliche Möglichkeiten

Die Arbeitgeber halten diese Darstellung für verkürzt. „Wer die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, handelt zunächst innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Rahmenbedingungen“, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzgeber habe die Kombination von Leistungen grundsätzlich beabsichtigt. Dass es dabei zu Stapeleffekten komme, sei kein moralisches, sondern ein systemisches Problem. „Moralische Empörung ersetzt keine Strukturreform.“

Kritik am „maroden Gebäude“

Die Initiative kritisiert die gewachsene Komplexität des Pflegesystems. Seit Einführung der Pflegeversicherung seien immer neue Leistungsarten, Abgrenzungen und Sonderregelungen hinzugekommen. Ambulant und stationär seien streng getrennt, Vergütungsstrukturen setzten divergierende Anreize. „Statt eine grundlegende Reform anzugehen, hat die Politik immer neue Balkone an ein ohnehin marodes Gebäude gebaut.“

Wenn das System ambulante Kombinationen höher vergüte als stationäre Bündelversorgung, entstehe zwangsläufig eine Verschiebung. Der Markt reagiere rational auf die gesetzlich gesetzten Anreize.

Forderung: Pflege vom Wohnort trennen

Die Arbeitgeber fordern eine Reform, die Leistungsdefinitionen unabhängig vom Wohnort vereinheitlicht, Fehlanreize zwischen ambulant und stationär abbaut, Qualitätsindikatoren vergleichbar macht und die Finanzierung strukturell neu aufstellt. „Solange wir an der kleinteiligen Differenzierung festhalten, produzieren wir zwangsläufig neue Schlupflöcher, neue Abgrenzungsfragen und neue Kostenverschiebungen“, so die Initiative.