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Umbau zur Digitalagentur: mehr Macht für Gematik

Die Bundesregierung baut die Gematik zu einer Digitalagentur mit deutlich mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiheit um.

Die Gesellschaft für Telematik (Gematik) soll zu einer „Digitalagentur Gesundheit“ ausgebaut werden. Foto: AdobeStock/tippapatt

Das geht aus dem Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) hervor. Um ihre Befugnisse und Aufgaben zu erweitern, soll die Digitalagentur zu Beginn eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr eine Roadmap ihrer Aufgaben erstellen, die der Gesellschafterversammlung jeweils zum 1. März vorzulegen ist.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung das Aufgabenportfolio der neuen Agentur flexibel anzupassen, zu erweitern oder zu reduzieren. Damit kann das BMG der Digitalagentur Gesundheit weitere Aufgaben im Zusammenhang mit ihren Kernaufgaben nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch übertragen und auch wieder entziehen.

  • Die Digitalagentur Gesundheit setzt die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen fort. Sie nimmt verschiedene Rollen ein: Zentrale Komponenten und Dienste werden von ihr entwickelt und betrieben. Andere Anwendungen werden von ihr spezifiziert, aber vom Markt entwickelt.
  • Um die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, bindet die Digitalagentur Gesundheit externe Stakeholder frühzeitig ein. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen erhält zusätzliche Aufgaben, um die Interoperabilität zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
  • Die Digitalagentur Gesundheit setzt Standards für die Nutzerfreundlichkeit und baut Nutzungsbarrieren für digitale Anwendungen ab. Darüber hinaus werden weitere Bußgeldtatbestände geschaffen, um die Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten.

, Bundestagsabgeornderter der SPD und ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Digitales, schreibt dazu: „Mit dem Gesetz wollen wir die Handlungsfähigkeit der gematik GmbH stärken und für klare Zuständigkeiten sorgen.“

Nach dem Kabinettsbeschluss findet in den nächsten Wochen die erste Beratung im Bundestag statt. Danach ist Zeit, das Gesetz zu verhandeln und gegebenenfalls einzelne Abschnitte zu diskutieren und zu ergänzen.