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Polens Auflagen für Pendler fallen weg – aber nicht für Pflegekräfte
Mit dem 4. Mai gelten neue Regeln für polnische Bürger, die in Deutschland, der Slowakei, Tschechien oder Litauen arbeiten oder studieren: Diese müssen nach ihrer Rückkehr nach Polen nicht mehr 14 Tage in Quarantäne. Die Regelung trifft aber nicht auf Pflegekräfte zu.

Pflegekräfte aus Polen müssen nach ihrer Rückkehr ins Heimatland nach wie vor 14 Tage in Quarantäne. Foto: Photoguns/AdobeStock
Laut einer Verordnung der Regierung in Warschau müssen die Pendler bei einer Rückkehr nach Polen nicht mehr wie bislang für 14 Tage in Quarantäne. Diese Regelung gelte allerdings nicht für Menschen, die einen medizinischen Beruf ausüben oder in Pflegeeinrichtungen tätig sind, heißt es in der Verordnung vom 30. April. Am Freitag hatte es in Mecklenburg-Vorpommern auf der deutschen Seite das Grenzübergangs Linken-Lubieszyn einen Protest gegen diese Ausnahmeregelung für medizinisches Personal gegeben, wie die Nachrichtenagentur PAP berichtete.
Mitte März hatte die nationalkonservative Regierung in Warschau beschlossen, die EU-Binnengrenzen für Ausländer zu schließen. Dabei soll es auch bis zum 13. Mai bleiben. Ausnahmen gelten für Menschen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, für Lastwagenfahrer und Diplomaten.
Polen, die aus dem Ausland zurückkehrten, mussten seitdem für 14 Tage in Quarantäne. Diese Regelung hatte besonders Berufspendler an der Grenze zu Deutschland und Tschechien hart getroffen. In Polen gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums von Sonntag derzeit 13 693 bestätigte Coronavirus-Fälle und 678 Todesopfer.
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