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PKV fordert engeren Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von fast fünf Milliarden Euro im Jahr 2027 zu. Der PKV-Verband legt ein Sofortprogramm vor – und fordert darin unter anderem, Leistungen stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Unter anderem soll das Begutachtungsinstrument neu gewichtet und an den ursprünglichen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther Foto: PKV Verband

ie jüngsten Zahlen des GKV-Spitzenverbands zeichnen ein düsteres Bild: Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Soziale Pflegeversicherung (SPV) im Jahr 2026 ein Defizit von 2,8 Milliarden Euro verzeichnen. Für 2027 rechne man bereits mit knapp fünf Milliarden Euro. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther spricht von einem „strukturellen Defizit der Umlagefinanzierung“, das sich nicht länger mit Darlehen überbrücken lasse.

Drei Maßnahmen gegen das Defizit

Das Sofortprogramm der PKV umfasst drei Kernpunkte. Erstens sollen die größten Ausgabentreiber entschärft werden. Im Fokus stehen dabei die Zuschläge zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen nach § 43c SGB XI, die laut PKV jährlich acht Milliarden Euro kosten. Der Verband kritisiert, dass diese Zuschläge jüngere Generationen und Arbeitgeber belasten, während auch Pflegebedürftige mit Privatvermögen und deren Erb:innen davon profitierten. Die Leistung müsse im Umfang reduziert oder zumindest in ihrer Dynamik gebremst werden.

PKV will Leistungen auf tatsächlich Bedürftige konzentrieren

Besonderes Gewicht legt die PKV auf eine grundlegende Neujustierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Seit dessen Ausweitung im Jahr 2017 sei die Zahl der Leistungsempfänger:innen erheblich gestiegen – und damit auch die Ausgaben. Um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern, müsse die Pflegeversicherung ihre Leistungen laut PKV künftig stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie tatsächlich benötigen. Konkret fordert der Verband, das Begutachtungsinstrument neu zu gewichten und wieder an den ursprünglichen Expertenempfehlungen auszurichten. Damit stellt die PKV eine der zentralen Weichenstellungen der jüngeren Pflegepolitik infrage: die bewusste Erweiterung des Pflegebegriffs, die seinerzeit auch dazu diente, etwa Menschen mit kognitiven Einschränkungen besser im System abzubilden. Eine Rückkehr zu engeren Kriterien hätte weitreichende Folgen – gerade für ambulante Pflegedienste, deren Klient:innen häufig von genau dieser Erweiterung profitieren.

Ausgabenbremse und private Vorsorge

Zweitens schlägt der Verband vor, das Ausgabenwachstum der Pflegeversicherung an die Einnahmenentwicklung zu koppeln. Alternativ könnten die Leistungsausgaben eingefroren werden – was laut PKV sogar sinkende Beitragssätze ermöglichen würde.

Drittens setzt das Programm auf den Ausbau privater Vorsorge. Da die gesetzliche Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleibe, müsse die sogenannte Pflegelücke über zusätzliche Absicherung geschlossen werden. Konkret schlägt die PKV vor, entsprechende Aufwendungen als Teil der betrieblichen Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenrechtlich zu berücksichtigen – etwa über Entgeltumwandlung, tarifvertragliche Lösungen oder steuerliche Förderung.

Scharfe Kritik an Plänen des „Zukunftspakt Pflege“

Deutlich positioniert sich der PKV-Verband gegen die Reformüberlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Vorschläge wie eine Deckelung der Eigenanteile oder eine umlagefinanzierte Leistungsdynamisierung würden das Defizit bis 2040 um einen dreistelligen Milliardenbetrag vergrößern, warnt Reuther. Das sei „nicht generationengerecht“.

Der Verband verweist darauf, dass Deutschland bereits heute zu den OECD-Ländern mit den höchsten Sozialabgaben und Steuern gehöre. Weitere Beitragserhöhungen gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche Wachstum und Arbeitsplätze. „Die Zeit zum Handeln ist jetzt – nicht 2027″, so Reuther.

Das vollständige Sofortprogramm steht auf der Website der PKV zum Download bereit.