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Pflegeverband warnt vor Rückschritt bei Wohngemeinschaften

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) übt scharfe Kritik an den Plänen der baden-württembergischen Landesregierung zur Änderung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG). Die vorgesehene Herausnahme der ambulant betreuten Wohngruppen aus dem Anwendungsbereich des Landesgesetzes stelle eine „falsche politische Weichenstellung“ dar, warnt Kathrin Mangold, Mitglied der erweiterten Bundesgeschäftsführung des bad.

Werden ambulant betreute Wohngruppen künftig als „Kleinstheime“ geführt? Foto: Fotolia/Doc Rabe

Laut Mangold könne die geplante Änderung zu einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ dieser Versorgungsform führen. Besonders problematisch sei die mögliche bundesweite Ausstrahlung dieser Entscheidung. „Die dortige Landesregierung hatte sich bei der Aufnahme der Wohngemeinschaften in das WTPG seinerzeit gerühmt, dadurch eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet einzunehmen. Jetzt erhält sie durch ihre Kursänderung womöglich eine Vorreiterrolle, die eine fatale bundesweite politische Signalwirkung zur Folge haben kann“, so Mangold.

Rückkehr zu problematischen Zuständen befürchtet

Der Verband sieht in der geplanten Änderung einen Rückschritt zu früheren, problematischen Regelungen. Laut Mangold galten trägerverantwortete Wohngemeinschaften „früher mangels heimgesetzlicher Regelung in der Regel als Heime“. Dies habe „oftmals einen Regelungswahn für Kleinsteinrichtungen“ bedeutet, „der nicht gerechtfertigt war“.

Durch die seinerzeit erfolgte „Festschreibung von Wohngemeinschaften als eigene Versorgungsform“ sei man „den Anforderungen daran auch in den Heimgesetzen gerecht“ geworden. Diese Errungenschaft sieht der bad nun gefährdet. Mangold befürchtet, dass durch den „gesetzlichen Rückschritt“ das „Wachstum von WGs verhindert“ und „die Selbstverwaltung der Bewohnerschaft verloren“ gehen könnte.

Obwohl der Verband die Intention der Landesregierung, „zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung beizutragen“, als „durchaus begrüßenswert“ einstuft, lehnt er die gewählte Methode ab. „Dies darf allerdings nicht zu einer Regelungslücke für ambulant betreute Wohngruppen führen“, betont Mangold.

Der bad fordert stattdessen eine „Aufhebung der Streichung und eine Neugestaltung des baden-württembergischen Landesgesetzes“, die sich am „Leistungsrecht des vorgesehenen Pflegekompetenzgesetzes der Bundesregierung orientiert“. Laut Mangold können sich „die geplanten leistungsrechtlichen Regelungen nur positiv entfalten, wenn Ordnungsrecht und Leistungsrecht endlich gleichlaufen“.

Als Mindestforderung verlangt der Verband, dass im neuen Landesgesetz „ein Passus verankert“ wird, „der eindeutig eine regelhafte Einordnung von ambulanten Pflegediensten betriebener Wohngemeinschaften als ‚Kleinstheime‘ verbietet“.