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Pflegekammer will Geringverdienende von Beiträgen befreien

Als Konsequenz aus der Kritik an hohen
Beitragsforderungen
will die
niedersächsische Pflegekammer künftig Pflegekräfte mit
geringem Einkommen von den Zahlungen befreien. Dies
sehe der Entwurf für die neue Beitragsordnung vor,
sagte Pflegekammerpräsidentin Sandra Mehmecke im
Gesundheitsausschuss des Landtags.

- Sandra Mehmecke entschuldigte sich im Ausschuss für die "unglücklichen" Beitragsbescheide. Foto: Walter

Demnach müssen Beschäftigte ab 2019 keine
Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn ihr
Jahresbruttoeinkommen weniger als 9168 Euro beträgt.
Bislang liegt die Freigrenze bei 5400 Euro. Von der
Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer
zufolge landesweit rund 13 000 Teilzeit-Pflegekräfte
profitieren.

Mehmecke entschuldigte sich im Ausschuss erneut für die
"unglücklichen" Beitragsbescheide, sagte aber auch,
dass diese nicht zurückgenommen würden. Die
Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um
Angaben über ihr Jahresbruttoeinkommen zu machen.
Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. Laut
Mehmecke beläuft sich der durchschnittliche
Monatsbeitrag auf 7,20 Euro im Monat. Mit diesem Wert
kalkuliere die Kammer auf der Basis der
Beitragsordnung, sagte sie im Ausschuss. "Der Wunsch
ist, es so gerecht und so günstig wie möglich zu
machen." Bislang habe die Kammer 60 500 vollständig
registrierte Mitglieder.

Die geänderte Beitragsordnung sehe vor, dass ab dem
kommenden Jahr in den Bescheiden kein Betrag festgelegt
werde. Stattdessen sollen die Mitglieder zunächst zur
Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden –
danach wird der Beitragssatz berechnet. "Die
Beitragserhebung an sich stellen wir nicht infrage. Sie
ist Grundlage für unsere Arbeit und Bedingung für
unsere Unabhängigkeit", betonte Mehmecke.

Wie sich in der Ausschusssitzung herausstellte, trägt
auch das Ministerium die Verantwortung für den
Fehlstart mit den hohen Beitragsforderungen. Als der
Errichtungsausschuss seinerzeit über die
Beitragsordnung für die neue Kammer beriet, sei stets
jemand aus dem Fachreferat seines Hauses dabei gewesen,
berichtete ein Referent des Sozialministeriums. "Die
Beitragsordnung lag zur Genehmigung beim Ministerium,
ich habe sie selber gesehen", sagte Staatssekretär
Heiger Scholz. Er sei gestolpert über das Verfahren,
dass die Pflegekammer automatisch alle Mitglieder mit
dem Höchstbeitrag veranlagen und erst nach einer
Selbstauskunft zurückstufen wolle. "Von Seiten der
Rechtsaufsicht ist das aber nicht zu beanstanden – ob
es so schlau ist, ist eine andere Frage", sagte Scholz.