Pflege und Politik
Pflegehelfer-Schüler dürfen nicht mehr abgeschoben werden
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat
für ausländische Pflegehelferschüler einen
Abschiebeschutz erlassen. Für abgelehnte Asylbewerber,
die eine Ausbildung als Pflegehelfer machen, sei die
sogenannte 3+2-Regelung ausgeweitet worden, sagte
Herrmann der Tageszeitung "Welt" (Samstag, 25. August
2018).

Man habe den Ausländerbehörden im Freistaat
entsprechende Regelungen an die Hand gegeben,
erläuterte er. Durch die 3+2-Regelung können auch
abgelehnte Asylbewerber eine Ausbildung beginnen und
dann mindestens zwei Jahre in ihrem erlernten Beruf
arbeiten, ehe sie das Land verlassen müssen. Die rein
schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang
nicht Teil der Regelung.
Herrmann sagte, Bayern setze mit dieser neuen und
sofort gültigen Maßgabe vorab eine Forderung des
Koalitionsvertrages um. Eine entsprechende Regelung des
Bundes lasse noch auf sich warten. Diese Regelung sei
aber kein Beitrag zu einem "Spurwechsel" für abgelehnte
Asylbewerber, wie ihn SPD, Grüne und Teile der CDU
anstreben. "Wenn 'Spurwechsel' ein dauerhaftes
Verfahren bedeutet, das den beliebigen Wechsel vom
Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht,
lehnen wir das ab", sagte der Innenminister:
"Asylgesetze sind nicht dazu da, den Fachkräftebedarf
zu decken."
Vor kurzem hatte es eine Debatte über die Abschiebung
einer Altenpflege-Schülerin aus der Ukraine gegeben,
die zu Unrecht in ihre Heimat zurückgebracht wurde. Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage der
Frau gegen ihre Abschiebung Ende Juli stattgegeben,
zwei Wochen zuvor war sie abgeschoben worden. Die
Ukrainerin hatte ihre Klage gegen die Ausweisung mit
ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten
Altenpflegerin begründet, die sie im Jahr 2016 begonnen
hat und die drei Jahre dauert. Die Zentrale
Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken hatte
die Frau nach dem Urteil am 11. August zurück nach
Deutschland geholt.
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