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Pflegegutachten: 30 Prozent aller Widersprüche erfolgreich

Widersprüche gegen Pflegegutachten weisen eine hohe Erfolgsquote auf. Im Jahr 2022 wurden fast 55.000 Pflegegrade bei gleicher Sachlage korrigiert, was knapp 30 Prozent aller Widerspruchsgutachten entspricht. Das zeigt ein aktueller Bericht von Report Mainz.

Widerspruch lohnt sich: Bei jedem dritten Gutachten wurde der Pflegegrad nach dem Widerspruch korrigiert. Foto: adobe/nmann77

Eine aktuelle Umfrage von Report Mainz zeigt, dass im Jahr 2022 insgesamt 2,5 Millionen Pflegegutachten erstellt wurden, von denen in über 185.000 Fällen Widerspruch eingelegt wurde. Im Jahr 2022 wurden fast 55.000 Pflegegrade bei gleicher Sachlage korrigiert, was knapp 30 Prozent aller Widerspruchsgutachten entspricht. Im Vergleich dazu lag die Quote im Jahr 2021 bei 29,6 Prozent und im ersten Halbjahr 2023 bei 28,2 Prozent.

Kritik an hoher Korrekturquote

Ingo Heberlein, emeritierter Sozialrechtler und ehemaliger Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes, äußert gegenüber der Tagesschau Kritik an dieser Entwicklung. Er bezeichnet die 30 Prozent Korrekturquote als zu hoch und fordert Maßnahmen wie Schulungen und genauere Untersuchungen, um diesen Wert zu reduzieren.Auch Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsenbezeichnet die Situation als „unhaltbar“. Ihrer Meinung nach werden Pflegebedürftige aufgrund unzureichender Pflegebegutachtungen im Stich gelassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reagiert auf die Kritik und spricht von „ausgewählten Einzelfällen“.

Medizinischer Dienst wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Medizinische Dienst Bund (MD) wehrt sich gegen die Vorwürfe. Hintergrund für Widersprüche sei oftmals, dass sich der Gesundheitszustand und damit meist auch der Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen dem Termin der Begutachtung und dem Bescheid der Pflegekasse verändert habe. Es komme auch vor, dass erst nach dem Begutachtungstermin Informationen oder Unterlagen nachgereicht werden, die zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht vorlagen. Das könne etwa  dann der Fall sein, wenn Pflegebedürftige in der Begutachtungssituation ihre Fähigkeiten besser darstellen, als es tatsächlich der Fall ist. Intime Frage – etwa zur Körperpflege oder zum selbstständigen Toilettengang – seien für die Betroffenen keine einfache Situation, sodass es hier zu Abweichungen kommen könne. Der MD rät  dazu, dass auch die Hauptpflegepersonen beim Begutachtungstermin vor Ort sind, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen und die notwendigen Informationen zu ergänzen.

 

Die Report-Sendung kann in der Mediathek der ARD abgerufen werden. Hier gelangen Sie direkt zur Sendung.