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Pflegebeiträge von Rentnern: Nachberechnung bringt 11 Millionen Euro für die Pflegeversicherung
Rund 22 Millionen Renten sind von der Anpassung des Pflegebeitragssatzes betroffen. Durch die Nachberechnung der ab Juli 2025 erhöhten Beiträge fließen der Pflegeversicherung nach Angaben der Rentenversicherung rund elf Millionen Euro zusätzlich zu.
Die im Dezember 2024 beschlossene Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung hat für Millionen Rentnerinnen und Rentner zu einer Nachberechnung im Juli 2025 geführt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, waren rund 22 Millionen Renten betroffen.
Die „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ (PBAV 2025) hob den Beitragssatz zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent an. Da die Deutsche Rentenversicherung Änderungen dieser Größenordnung technisch nur zum 1. Januar oder 1. Juli umsetzen kann, wurde die Erhöhung erst im Juli nachgeholt. Mit der Monatsrente für Juli wurde einmalig ein zusätzlicher Beitragssatz von 1,2 Prozent erhoben. Der Gesamtsatz lag damit bei 4,8 Prozent. Ab August 2025 gilt regulär der neue Satz von 3,6 Prozent.
Die Bundesregierung räumt ein, dass die pauschale Umsetzung zu geringen Überzahlungen führte. Hintergrund ist, dass die Juli-Rente 2025 bereits um 3,74 Prozent angehoben war und als Berechnungsgrundlage diente. Im Schnitt zahlten Rentner so rund 50 Cent mehr. Insgesamt ergibt sich für die Pflegeversicherung ein Einnahmeplus von rund elf Millionen Euro. Besonders Neurentner mit Rentenbeginn zwischen Februar und Juni 2025 waren von teils zweistelligen Eurobeträgen betroffen.
Die Regierung verwies auf technische Grenzen. Eine differenzierte Nachberechnung sei zum Jahreswechsel 2024/25 nicht mehr realisierbar gewesen. Für Beitragssatzänderungen zum 1. Januar benötige die Rentenversicherung bis September des Vorjahres eine politische Entscheidung.
Kritische Nachfragen nach einem möglichen Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Umsetzung und den Bundestagsneuwahlen Anfang 2025 wies die Bundesregierung zurück.
Im Vorfeld hatten das Bundesgesundheitsministerium und die Rentenversicherung über Pressemitteilungen sowie über erläuternde Hinweise in Rentenbescheiden informiert. Auch FAQs seien im Frühjahr 2025 veröffentlicht worden. Oppositionspolitiker hatten der Regierung dennoch vorgeworfen, die Auswirkungen der Nachberechnung nicht ausreichend transparent dargestellt zu haben.
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