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Pflege in NRW übernimmt erstmals Prüfungen eigener Fachpflegepersonen
Am 10. Dezember 2025 haben an der Akademie der Mathias-Stiftung in Rheine sechs Teilnehmer:innen ihre Weiterbildung zur Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie abgeschlossen – als erste Absolvent:innen nach der neuen Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Damit liegt die Verantwortung für Prüfung, Qualität und Kompetenzbewertung erstmals vollständig in pflegerischer Hand. Laut Pflegekammer NRW markiert dieser Schritt einen Wendepunkt in der Eigenständigkeit des Berufs.
Sandra Postel (Pflegekammer NRW) betont, dass die Prüfung nun dort stattfinde, „wo die fachliche Expertise zu Hause ist“. Statt Ärzt:innen aus Gesundheitsämtern nehmen künftig Pflegefachpersonen mit Qualifikation in Praxisanleitung und Weiterbildung die Prüfungen ab. Die Kammer sieht darin ein zentrales Element pflegerischer Selbstverwaltung. „Ein Beruf, der fremdverwaltet wird, kann sich nicht weiterentwickeln“, so Postel. Die eigenständige Gestaltung der Weiterbildungsordnung gelte als Voraussetzung, um Fachlichkeit und Weiterentwicklung des Berufs zu sichern.
Die neue Weiterbildungsordnung schreibt praxisnahe Prüfungsstrukturen vor. Mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung müssen laut Kammerverordnung durch Praxisanleitung begleitet werden. Ziel ist, theoretisches Wissen eng mit klinischem Handeln zu verzahnen. Diese Regelung gilt als Kernbestandteil eines konsistenten Kompetenzmodells, das gleichermaßen auf Fachlichkeit, Qualitätssicherung und Versorgungsrealität abzielt.
Mit der Übernahme der Prüfungsverantwortung verknüpft die Pflegekammer NRW auch ihr Weiterbildungssystem mit der Logik der generalistischen Ausbildung. Aufbauend auf der „Grundausbildung der Pflege“ sollen künftig in immer mehr Handlungsfeldern Spezialisierungen entstehen, die von der Kammer eigenständig definiert werden. Bereits verabschiedet wurden Weiterbildungen in der geriatrischen Pflege sowie im Bereich Kinder und Jugendliche.
Die Weiterbildung „Pflege von Kindern und Jugendlichen“ wurde am 27. November 2025 vom Bildungsausschuss der Kammer als eigenständiges Konzept beschlossen. Martina Bauer, Vorsitzende des Ausschusses, erklärte, Ziel sei eine Weiterbildung, die die pflegerische Perspektive in der Pädiatrie stärkt und den Familienbezug betont. Der gewählte Titel soll verdeutlichen, dass es um pflegerische Expertise geht – nicht um eine ärztlich dominierte Pädiatrie.
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