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Pflege in NRW: 23 Insolvenzen und 63 weitere Schließungen im Jahr 2025

In Nordrhein-Westfalen haben 2025 insgesamt 23 Pflegeeinrichtungen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Hinzu kommen 63 Schließungen ohne vorheriges Insolvenzverfahren – darunter 34 ambulante Pflegedienste. Besonders betroffen ist der Regierungsbezirk Düsseldorf.

Foto: AdobeStock/rarrarorro

Die Zahlen gehen aus einer Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Thorsten Klute (SPD) hervor (Drucksache 18/17922 vom 27. Februar 2026). Demnach meldeten im vergangenen Jahr 23 von landesweit 7.530 Pflegeeinrichtungen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nach § 9 Absatz 4 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).

Die Insolvenzmeldungen verteilen sich ungleich über die fünf Regierungsbezirke. Auf den Regierungsbezirk Düsseldorf entfallen mit 14 Fällen mehr als 60 Prozent aller gemeldeten Überschuldungen – darunter sechs vollstationäre Einrichtungen, drei teilstationäre sowie fünf ambulante Dienste. Der Regierungsbezirk Detmold verzeichnete vier Fälle (zwei vollstationäre, zwei ambulante), der Regierungsbezirk Köln zwei vollstationäre Einrichtungen. In Arnsberg und Münster wurde jeweils ein bzw. zwei ambulante Dienste gemeldet. Im Bereich der Kurzzeitpflege gab es landesweit keine einzige Insolvenzmeldung.

Insgesamt verteilen sich die 23 Fälle gleichmäßig auf zehn vollstationäre Einrichtungen, drei teilstationäre Einrichtungen und zehn ambulante Dienste.

Laut Landesregierung führten die Insolvenzen zum Wegfall von insgesamt 115 vollstationären Pflegeplätzen. Im dritten Quartal 2025 schloss eine Einrichtung im Regierungsbezirk Arnsberg mit 33 Plätzen, im vierten Quartal eine im Regierungsbezirk Düsseldorf mit 82 Plätzen. Weitere insolvenzbedingte Schließungen wurden nicht angezeigt. Die Landesregierung betont allerdings, dass die überwiegende Anzahl der gemeldeten Überschuldungen nicht zu Schließungen führe – betroffene Einrichtungen würden häufig von anderen Betreiber:innen übernommen und weitergeführt.

Neben den Insolvenzen hat die Landesregierung erstmals auch Schließungen ohne vorheriges Insolvenzverfahren aufgeschlüsselt. Die Zahlen sind erheblich: Im gesamten Jahr 2025 stellten 14 vollstationäre und 15 teilstationäre Einrichtungen sowie 34 ambulante Pflegedienste aus anderen Gründen ihren Betrieb ein.

Durch die nicht insolvenzbedingten Schließungen gingen laut der Landtagsdrucksache insgesamt 666 vollstationäre Pflegeplätze verloren. Am stärksten betroffen war hier der Regierungsbezirk Köln mit sieben geschlossenen vollstationären Einrichtungen und 260 weggefallenen Plätzen, gefolgt von Arnsberg (drei Einrichtungen, 180 Plätze) und Münster (eine Einrichtung, 174 Plätze). Im teilstationären Bereich fielen weitere 205 Plätze weg, wobei Arnsberg mit sechs geschlossenen Einrichtungen und 74 Plätzen sowie Münster mit fünf Einrichtungen und 70 Plätzen die größten Verluste verzeichneten.

Bei den ambulanten Diensten schlossen elf Dienste im Regierungsbezirk Arnsberg, elf im Regierungsbezirk Düsseldorf, sechs im Regierungsbezirk Köln, vier im Regierungsbezirk Münster und zwei im Regierungsbezirk Detmold – Platzzahlen entfallen hier systembedingt.

Zusammengerechnet fielen in NRW im Jahr 2025 durch Insolvenzen und sonstige Schließungen mindestens 781 vollstationäre und 205 teilstationäre Pflegeplätze weg. Die Landesregierung weist darauf hin, dass zur ausgewogenen Beurteilung der Versorgungssituation den Schließungen stets die Neuinbetriebnahmen gegenüberzustellen seien – konkrete Zahlen zu Neueröffnungen enthält die Antwort jedoch nicht.

Die vollständige Landtagsdrucksache 18/17922 ist über das Dokumentenarchiv des Landtags NRW abrufbar.